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Gemeinsam im Recht - Kompetenzen
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Tracheatumor (Tumor der Luftröhre) aufgrund langjähriger Asbesteinwirkung ist durch Berufsgenossenschaft wie eine Berufskrankheit zu entschädigen.
LSG NRW vom 22.09.2004, Aktenzeichen: L 17 U 27/02
(bgi) - Mehr als 3.500 neue Berufskrankheiten durch Asbest verzeich- neten die Berufsgenossenschaften im Jahre 2003. Einschließlich älterer Fälle waren
die Berufsgenossenschaften in insgesamt 24.000 Fällen asbestbedingter Berufskrankheiten leistungspflichtig. Die jährlichen Kosten dieser Erkrankungen liegen
inzwischen bei über 314 Millionen Euro. Gestiegen ist abermals auch die Zahl von Todesfällen durch asbestverursachte Berufskrankheiten: 1.068 Todesfälle
wurden 2003 verzeichnet, ein Jahr zuvor waren es 1.009.
In den kommenden Jahren erwarten die Berufsgenossenschaften weiterhin eine hohe Zahl von Erkrankungsfällen und entsprechend hohe Kosten prognostizierte Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) in einer Pressemitteilung vom 08.10.2004.
Asbest, das vor allem in den 1960er und 1970er Jahren vielfältig eingesetzt wurde, kann schwere und häufig tödlich verlaufende Krankheiten verursachen, die
aber oft erst nach einer Wartezeit von 30 bis 40 Jahren auftreten. Zu den anerkannten Berufserkrankungen wegen Asbest gehören nur die durch Asbeststaub verursachten
Pleuraerkrankungen (BKVO Nr. 4103), das Mesotheliom des Rippen- fells, des Bauchfells und des Perikards (BKVO Nr. 4105) und Lungen- und Kehlkopfkrebs (BKVO Nr. 4104).
Andere Krebserkrankungen gehören bisher nicht dazu.
Jetzt ist es gelungen, Verletztenrente auch für einen Trachea-Tumor, einen Tumor der Luftröhre aufgrund langjähriger Asbesteinwirkung durchzusetzen. Das Urteil
des hier vertretenen Rechtsstreites kann hier heruntergeladen werden. » Urteil downloaden
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