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Gemeinsam im Recht - Seniorenrecht
» Vorsorgevollmacht |
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Daten-Zahlen-Fakten:
Vor 130 Jahren betrug die statistische Lebenserwartung von Frauen, die zu diesem Zeitpunkt geboren wurden, 38.5 Jahre; bei Männern betrug sie 35.6 Jahre
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Wer zwischen 1997 und 1999 geboren wurde, hat eine statistische Lebenserwartung von 80.6 Jahren als Frau und 74.4 Jahren als Mann.
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Wer zu diesem Zeitpunkt das 60. Lebensjahr erreicht hatte, hatte als Mann statistisch gesehen noch 19.1 und als Frau noch 23.3 Jahre vor sich.
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Jedes Jahr gewinnt der Mensch statistisch gesehen etwa drei Monate zusätzliche Lebenszeit
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2 % aller Frauen und Männer im Alter von 65 - 69 Jahren sind pflegebedürftig i. S. d. Pflegeversicherung (= mindestens 90 Minuten pro Tag, davon 45 Minuten Grundpflege)
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Die Pflegebedürftigkeit steigt mit fortschreitendem Alter an und erreicht 17 % bei den 80 – 84 jährigen Männer und 23 % der Frauen;
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bei den über 90 jährigen Männern sind es 42 % und 65 % bei den Frauen, die pflegebedürftig sind
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Ca. 1 Million Menschen über 65 Jahre in Deutschland leiden an einer mittelschweren bis schweren Form von Demenz; etwa 2/3tel von ihnen an Alzheimer; das Dunkelfeld ist hoch. Bis 2010 Anstieg auf 1,8 Mill. Erwartet. Von der Diagnose bis zum Tod vergehen im Durchschnitt 8 Jahre ( Stand 12.9.2004)
Schlussfolgerung:
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Das Geschenk der längeren Lebenszeit bedingt die Zunahme körperlicher und geistiger Leistungseinschränkungen
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Körperliche Leistungseinschränkungen (der Aktionsradius wird eingeschränkt)
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und geistige Leistungseinschränkungen (der Überblick und die Einsichtsfähigkeit und das eigenverantwortliche Handeln sind eingeschränkt)
sind die Risikofaktoren Nr. 1 für ein Leben, das von anderen fremdbestimmt wird.
Darüber versuchen sich viele Menschen mit den populärsten Irrtümer darüber, wie es ist, wenn man selbst nicht mehr seinen Willen realisieren kann, hinwegzuretten:
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Mein Ehepartner ist vom Gesetz automatisch bevollmächtigt und darf im Einzelfall für mich entscheiden
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Wenn ich selbst und mein Partner nicht mehr kann, können auch meine Kinder für mich entscheiden
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Wenn ich etwas einmal gesagt habe vor Zeugen, dann gilt mein Wort und die Betreuer und Behandler haben sich daran zu halten
Richtig ist allerdings:
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Anknüpfungspunkt für rechtsgeschäftliches Handeln ist nicht die Einbindung in einen Familienverbund.
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Für jede "Unterschrift", die Sie leisten wollen, müssen Sie geschäftsfähig sein.
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Für jede "Unterschrift", die Sie nicht selbst leisten können oder nicht selbst leisten wollen, brauchen Sie einen Vertreter.
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Ihr Ehepartner oder Ihre Familie sind nicht automatisch Ihre Vertreter, wenn Sie keine "Unterschrift" mehr leisten können.
Als rechtlich zulässigen Möglichkeiten des Handelns für einen Volljährigen bietet das Gesetz an
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Das Handeln aufgrund einer wirksamen Anordnung einer Betreuung § 1896 BGB, wenn der Volljährige aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann
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Das Handeln aufgrund einer wirksame erteilten Vollmacht §§ 164 ff. BGB; der Vollmacht liegt ein Auftragsverhältnis zu Grunde, dass in der Regel nicht durch
Geschäftsunfähigkeit oder Tod erlischt
Wollen Sie den Fall regeln, dass Sie einmal mich mehr selbst bestimmen können, bieten sich also
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Betreuung
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Vorsorgevollmacht
an.
Vollmacht über den Tod hinaus - Vorteile
Bis zur Ausstellung eines Erbscheins nach dem Tod des Erblassers vergeht meistens ein längerer Zeitraum. Die Banken verlangen zum Nachweis der Erbenstellung nach wie vor
meistens einen Erbschein des Nachlassgerichtes. Ohne Vollmacht, die über den Tod hinaus wirkt, kann also niemand so recht handeln. Das kann ziemlich nachteilig sein. Z.B.
unterliegen Aktien häufig deutlichen Kursschwankungen, die nicht immer vorteilhaft für den Erben sind. Der Gesetzgeber geht bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer bei
geerbten Aktienvermögens vom Kurswert am Todestag aus. Das ist auch dann der Fall, wenn der Erbe mangels Erbschein die Aktien noch nicht verkaufen konnte und die Kurse
der Wertpapiere nach dem Todestag stark abfallen (FG München, EFG 2002, S. 1493). In besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt aus Billigkeitsgründen zwar Abstriche
von der Steuerfestsetzung machen (FG Köln, EFG 1998 S. 1603) - in der Praxis wird aber von dieser Kannregelung kaum Gebrauch gemacht.
Mit einer über den Tod hinaus wirkenden Vollmacht besteht eine Möglichkeit für den Erben, trotz des fehlenden Erbescheins die Aktien des Verstorbenen abzustoßen und
somit größere Kursverluste zu vermeiden. Mit einer noch zu Lebzeiten erteilten Vollmacht in Vermögensbelangen sind Verkäufe bis zur Ausstellung des Erbscheins möglich.
Wollen Sie den Fall regeln, dass Sie einmal mich mehr selbst bestimmen können, bieten sich also
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Betreuung
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Vorsorgevollmacht
an.
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