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Gemeinsam im Recht - Erbrecht

» Schiedsvereinbarung |
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Wussten Sie, dass

Schiedsvereinbarungen

bei erbrechtlichen Streitigkeiten zulässig sind?

Nach dem Gesetz über das Schiedsverfahren vom 01.01.1998, müssen Streitigkeiten über Erbangelegenheiten nicht von den staatlichen Gerichten entschieden
werden, sondern können auch einem Schiedsgericht vorgelegt werden.
Schiedsgerichte werden mit darauf spezialisierten Richtern besetzt, die in relativ kurzer Zeit entweder eine Einigung herbeiführen oder einen Schiedsspruch fällen
können, der rechtsverbindlich ist und auch über eine Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Schiedsgerichtsverfahren sind grundsätzlich nicht
öffentlich und können im Einverständnis der Parteien an jedem beliebigen Ort stattfinden, auch der Anwaltszwang entfällt. Ein Schiedsgericht hat nur
eine Instanz.
Damit die Schiedsordnung der DSE zur Anwendung kommt, wird dem Erblasser empfohlen, eine Schiedsklausel in seine Verfügung von Todes wegen mit aufzunehmen.
Erben können eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht miteinander vereinbaren.

Weiteres unter www.dse-erbrecht.de
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