 |
|
 |
 |
Gemeinsam im Recht - Familienrecht

» Unterhalt |
 |

Allgemeines zum Unterhalt

» Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

» Neues Unterhaltsrecht

» Kindesunterhalt

» Ehegattenunterhalt nach Scheidung

» Elternunterhalt

» Unterhalt für sonstige Personen
Neues Unterhaltsrecht

Neuer Text ist in Vorbereitung
Kindesunterhalt

in der Form von Barunterhalt wird nach der sog. Düsseldorfer Tabelle bestimmt und errechnet.

Bei minderjährigen Kinder leistet der betreuende Elternteil seinen Anteil an der Unterhaltspflicht durch Betreuung. Anteilige Barunterhaltspflicht
kann in Betracht kommen, wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt.

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03

Mit Eintritt der Volljährigkeit schulden beide Elternteile Barunterhalt nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, aber
- Kindergeld
- eigene Einkünfte des Kindes
mindern dessen Bedarf.

BGH, Urteil vom 26.10.2005 - Az.: XII ZR 34/03

Das Kindergeld wird zwischen den Elternteilen des volljährigen Kindes nicht hälftig geteilt, wenn der eine Elternteil nicht leistungsfähig ist und der
andere alleine zahlen muss.

Neben Elementarunterhalt kann zusätzlich Unterhalt für
geschuldet werden. Über die z.T. hoch streitigen Einzelfälle beraten wir Sie gerne.

Der Bundesgerichtshof hat den umstrittenen Fall der Kosten einer Konfirmation jetzt geklärt.

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Ehegattenunterhalt nach Scheidung

Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts hat in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der letzten Jahre einen erheblichen Wandel erfahren. Priorität der ersten
Ehe und Beibehaltung der Lebensstandardgarantie als feststehende Säulen des nachehelichen Unterhalts sind gefallen. Beim nachehelichen Unterhalt gibt es heute keine
unverrückbare Lebensstandardgarantie für einen Ehegatten mehr.

» den ausführlichen Text können Sie in der PDF nachlesen
» "Die Ehe ist keine Lebensversicherung" - Vortrag als PDF
Elternunterhalt

WESENTLICHES: Uns liegen aus unterschiedlichen Städten und unterschiedlichen Anleitungsbüchern mindestens 5 verschiedene Methoden vor, wie man Elternunterhalt derzeit
in der Bundesrepublik errechnet. DIE richtige Rechenmethode ist noch nicht gefunden. Sie sollten also unbedingt prüfen und sich beraten lassen, bevor sie bezahlen. Besser
noch, Sie kommen lange bevor die Eltern pflegebedürftig werden, denn dann, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist, ist nicht mehr viel zu machen. Dann können Verfügungen
zu Lasten des Unterhaltsberechtigten auch unberücksichtigt bleiben und ein fiktiver Posten in die Unterhaltsberechnung eingestellt werden.

» den ausführlichen Text können Sie in der PDF nachlesen
Unterhalt für sonstige Personen

Auch nicht verheiratete Elternteile können einen Unterhaltsanspruch haben, wenn sie wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sein können. Derzeit ist
der Anspruch noch auf drei Jahre begrenzt. Die nachfolgend abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichtes hat die Änderungpflicht bei der zeitlichen
Begrenzung nunmehr aber für den Gestzgeber vorgegeben:

» den ausführlichen Text können Sie in der PDF nachlesen

|
|
|