Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gudrun Doering-Striening und Imke Schwerdtfeger
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Familienrecht Düsseldorfer Tabelle Elternunterhalt

Was wird aus dem Eigenheim? Was ist Teilungsversteigerung?

Die Regelung der mit dem Eigenheim zusammenhängenden Fragen ist ein Musterbeispiel dafür, dass es sinnvoll ist, sich frühzeitig über seine wirtschaftlichen und persönlichen Ziele bei Trennung und Scheidung klar zu werden. Fixieren Sie Ihre Ziele von Anfang an schriftlich und prüfen Sie, ob es realistisch ist, sie zu erreichen. Die emotionale Bindung, an das, was man im Laufe der Jahre gemeinsam geschaffen hat, vernebelt nicht selten den Blick für das realistische Gesamtergebnis.

a. Soll und kann das Eigenheim im Eigentum des oder der Ehegatten verbleiben, dann empfiehlt es sich eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung anzustreben, bei der Nutzungsregelungen getroffen und die Wechselwirkung zum Unterhalt mit geregelt werden. Außerdem sollten die Wechselwirkungen zum Zugewinnausgleich mit einbezogen werden und das Recht auf Auseinander-setzung des Miteigentums sollte beschränkt oder ausgeschlossen werden.( z.B. bis zum Schulabschluss der Kinder, etc...)

Häufig wird sich bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches aber ergeben, dass sich der Wunsch, das Eigenheim für einen Ehepartner oder wenigstens für die Kinder zu erhalten, finanziell nicht realisieren lässt. Ist das Haus noch erheblich belastet und der unterhaltspflichtige Ehepartner Alleinverdiener, so zeigt sich oft sehe schnell, dass die Immobilie nicht auf Dauer zu halten ist. Auch dann ist eine einverständliche Veräußerung meist der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Hierbei muß die Entscheidung oft aus taktischen Überlegungen gefunden werden. Der Gesetzgeber hat z.B. die Frist für den Anfall von Spekulationssteuer von 2 auf 10 Jahre verlängert. Ein supergünstiger, aber zu früher Verkauf kann zu Spekulationssteuer führen. Ein Verkauf vor Ablauf der Zeit , für die ein Darlehen vereinbart ist, führt häufig zu Vorfälligkeitsentschädigungen, die die Bank beansprucht.
Ist ein Partner arbeitslos und Arbeitslosengeld II oder Soziahilfe droht, so macht man durch den Verkauf der Immobilie aus selbst genutztem Schonvermögen verwertbares Barvermögen und erhält keine Sozialleistungen mehr.
Andererseits kann eine zu späte Übertragung des Miteigentumsanteils auf den anderen Ehepartner zu Nachteilen, z.B. bei der Eigenheimzulage führen.

b. Das selbst bewohnte Eigentum ist im ersten Trennungszorn nicht selten aber auch Gegenstand, den anderen Ehegatten heftig zu bedrohen und in Angst und Schrecken zu versetzen. "Dann verkaufe ich das Haus, und dann stehst Du auf der Strasse" oder "Dann lasse ich das Haus zwangsversteigern und dann kriegst Du gar nichts", sind beliebte Drohungen . Aber es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Ist der drohende Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie und stellt die Immobilie "sein Vermögen als Ganzes dar, so kann ein langes Scheidungsverfahren den Verkauf der Immobilie über Jahre torpedieren. Wer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt und über sein Vermögen als Ganzes verfügt, benötigt während bestehender Ehe - also bis zur Rechtskraft der Scheidung - die Zustimmung des anderen Ehepartners zum Verkauf der Immobilie. Bei kleineren Vermögen nimmt man eine Verfügung über das Vermögen als Ganzes an, wenn dem Ehegatte noch ca. 15 % seines Vermögens verbleiben. Bei großen vermögen ist der prozentuale Anteil deutlich geringer. Aber nicht alle Eigenheimbesitzer sind daneben noch mit erheblichem sonstigen vermögen gesegnet.
Verfügt der Ehepartner gleichwohl, kann man beim Familiengericht ein Veräußerungsverbot im Wege einer einstweiligen Verfügung erwirken und dies ins Grundbuch eintragen lassen.

Steht die Immobilie im Miteigentum der Eheleute, so ist die Rechtslage bezüglich der Auseinandersetzung des Miteigentums an der Immobilie nicht anders. Ist der Miteigentumsanteil das" Vermögen als Ganzes" ist eine Auseinandersetzung gegen den Willen des anderen Ehegatten während bestehender Ehe ausgeschlossen Verkauf und auch Zwangsversteigerung sind ausgeschlossen. Der Antrag auf Einleitung der Teilungsversteigerung gilt nämlich ebenfalls als Verfügung, die der Zustimmung bedarf.

c. Ist es dann aber eines Tages soweit und die Scheidung ist nicht mehr anfechtbar (rechtskräftig), dann bleibt nur noch die Teilungsversteigerung, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Aber auch dann geht es in der Regel nicht so schnell, dass man von heute auf morgen auf der Strasse stünde. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht danach, wie lange in Ihrem Gerichtsbezirk eine Teilungsversteigerung dauert. Es sind meist viele Jahre, wenn nicht Monate. Je nachdem welches Ziel Sie verfolgen, kann das nützlich oder auch sehr belastend sein.

Wenn es zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls der gemeinschaftlichen Kinder notwendig ist, kann das Teilungsversteigerungs-verfahren bis zu 5 Jahren ausgesetzt werden. Ansonsten kann die Einstellung für 6 Monate beantragt werden. Eine einmalige Verlängerung ist möglich. Achtung hier laufen kurze Fristen, die zu beachten sind.

Folge der Teilungsversteigerung ist, dass an die Stelle der Immobilie der nun teilbare Erlös tritt. Eine Auseinadersetzung findet insoweit nicht statt und die Verteilung des Überschusserlöses ist Sache der Beteiligten. Einigt man sich nicht, wird der Erlös häufig hinterlegt und es folgt ein Rechtsstreit über mutmaßliche Ansprüche, die eine oder auch beide Parteien geltend machen.

Für den, der auf Auseinandersetzung drängt, kann der Antrag auf Teilungsversteigerung manchmal das entscheidenden Druckmittel sein, um der Angelegenheit eine gewisse Dynamik zu geben. Einen solchen Antrag kann man auch wieder zurücknehmen, wenn doch noch eine Einigung zustande kommt.

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