Mit dem Kostenrechner können Sie die Gerichtskosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz bestimmen.
Geben Sie in das Feld Streitwert den Betrag ein, um den prozessiert wird.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren
Sie das Feld Kläger hat Anwalt und/oder Beklagter hat
Anwalt.
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld mit
Beweisaufnahme und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür
ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der
Sachverständigengutachten.
Das Feld Berufung markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz
berechnen wollen.
Berechnung der Prozesskostenhilfe mit dem Programm PKH-FIX (Freeware)
Was das Programm leistet, finden Sie unter http://www.pkh-fix.de
Ab sofort sind die aktuellen Regelsätze gemäß der Prozesskostenhilfe- bekanntmachung 2009, die ab dem 1. Juli 2009 anzuwenden sind, berücksichtigt (Version 3.2 Stand 03.07.2009). » Programm downloaden (ca. 3,1 MB, Version 3.2 für Windows 95/98/ME/NT/2000/XP/Vista in einer selbstentpackenden Datei)
Dr. Gudrun Doering-Striening · Imke Schwerdtfeger · 45130 Essen ·
Rüttenscheider Str. 94-98
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