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Gemeinsam im Recht - Seniorenrecht

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Beerdigungskosten

Heimbetreiber muss keine Kosten für Bestattung tragen
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24. 10. 2006, Az.: 2 K 522/06.TR)

Die Klägerin ist Betreiberin eines Pflegeheimes, in dem ein ein Bewohner des Heimes ohne Verwandte und Nachlass verstarb.
Die Kreisverwaltung wollte die Klägerin zu den Kosten für die Bestattung des Heimbewohners heranziehen und stütze sich auf das rheinland-pfälzische
Bestattungsgesetz, das eine Verantwortlichkeit des so genannten sonstigen Sorgeberechtigten regelt. Nach der Auffassung der Kreisverwaltung war die Heimbetreiberin ein
sonstiger Sorgebe- rechtigter.

Die Heimbetreiberin wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Nach der Entscheidung des Gerichtes sind sonstige Sorgeberechtigte nur verantwortliche Personen,
die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Verstorbenen gestanden haben. Daher kann auch der sonstige Sorgeberechtigte nur eine natürliche Person sein, die
in einem persönlichen Näheverhältnis zu dem Verstorbenen gestanden hat. Heimbetreiber müssen daher nicht für die Kosten der Beerdigung aufkommen.
(Quelle: ALTENHEIM 02/2006)

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