Seniorenrecht - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgeinstrumente für jedermann? – Ein Interview mit Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening aus Essen

Alter ist nur geehrt unter der Bedingung, dass es sich selbst verteidigt, seine Rechte behält, sich niemanden unterordnet und bis zum letzten Atemzug die eigene Domäne beherrscht.

(Cicero, 106 - 43 v. Chr.)








Wenn man es so betrachtet, ist eine Vorsorgevollmacht ein unabdingbares Mittel der Selbstbestimmung und der Selbstverteidigung.
Cicero kannte allerdings die moderne Welt und ihre Möglichkeiten nicht und deshalb auch nicht die Möglichkeiten der modernen Medizin. Was wäre, wenn Sie der „Schlag träfe“ oder sie nach einem schweren Verkehrsunfall nicht mehr über sich selbst bestimmen könnten? Wenn Ihr Partner nicht an Ihr Konto käme, niemand Ihre Firma weiterführen könnte oder ihr ( nichtehelicher) Partner plötzlich nicht mehr in Ihrer Wohnung wohnen dürfte, weil Sie nicht vorgesorgt haben. Was wäre, wenn Sie nicht mehr über sich und Ihren Körper bestimmen könnten? Die Frage richtet sich nicht nur an „Alte“, sondern auch an Sie. Sie können solche Fragen nicht alleine beantworten? Dann ist eine erste Hilfe vielleicht das nachfolgende Interview?
In einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Essen oder – auf Anfrage – auch gerne bei Ihnen zu Hause – können wir Ihren Vorsorgebedarf gerne abklären.


Eingestellt am 21.06.2011
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