Sie suchen einen Rechtsanwalt im Seniorenrecht in Essen und darüber hinaus?

Vorsorgevollmacht

Die Lebenserwartung von Frauen und Männern steigt stetig an. Jedoch bedeuted das leider nicht, dass die letzten Lebensjahre auch in bester Gesundheit verlebt werden. Umso wichtiger ist es, schon früh für die letzten Lebensjahre vorgesorgt zu haben und sich bei einem Rechtsanwalt im Seniorenrecht beraten zu lassen, um im Alter einen angenehmen Lebensabend zu verbringen zu können.

Die Populärsten Irrtümer, die das verhindern:

  • Mein Ehepartner ist vom Gesetz automatisch bevollmächtigt und darf im Einzelfall für mich entscheiden
  • Wenn ich selbst und mein Partner nicht mehr kann, können auch meine Kinder für mich entscheiden
  • Wenn ich etwas einmal gesagt habe vor Zeugen, dann gilt mein Wort und die Betreuer und Behandler haben sich daran zu halten
Richtig ist allein:
  • Anknüpfungspunkt für rechtsgeschäftliches Handeln ist nicht die Einbindung in einen Familienverbund.
  • Für jede "Unterschrift", die Sie leisten wollen, müssen Sie geschäftsfähig sein.
  • Für jede "Unterschrift", die Sie nicht selbst leisten können oder nicht selbst leisten wollen, brauchen Sie einen Vertreter.
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Familie sind nicht automatisch Ihre Vertreter, wenn Sie keine "Unterschrift" mehr leisten können.
Als rechtlich zulässigen Möglichkeiten des Handelns für einen Volljährigen bietet das Gesetz an
  • Das Handeln aufgrund einer wirksamen Anordnung einer Betreuung § 1896 BGB, wenn der Volljährige aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann
  • Das Handeln aufgrund einer wirksame erteilten Vollmacht §§ 164 ff. BGB; der Vollmacht liegt ein Auftragsverhältnis zu Grunde, dass in der Regel nicht durch Geschäftsunfähigkeit oder Tod erlischt
Wollen Sie den Fall regeln, dass Sie einmal mich mehr selbst bestimmen können, bieten sich also
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
an.

Und ein Tipp:
Vorsorgevollmachten haben darüber hinaus weitere Vorteile:
Bis zur Ausstellung eines Erbscheins nach dem Tod des Erblassers vergeht meistens ein längerer Zeitraum. Die Banken verlangen zum Nachweis der Erbenstellung nach wie vor meistens einen Erbschein des Nachlassgerichtes. Ohne Vollmacht, die über den Tod hinaus wirkt, kann also niemand so recht handeln. Das kann ziemlich nachteilig sein. Z.B. unterliegen Aktien häufig deutlichen Kursschwankungen, die nicht immer vorteilhaft für den Erben sind. Der Gesetzgeber geht bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer bei geerbten Aktienvermögens vom Kurswert am Todestag aus. Das ist auch dann der Fall, wenn der Erbe mangels Erbschein die Aktien noch nicht verkaufen konnte und die Kurse der Wertpapiere nach dem Todestag stark abfallen (FG München, EFG 2002, S. 1493). In besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt aus Billigkeitsgründen zwar Abstriche von der Steuerfestsetzung machen (FG Köln, EFG 1998 S. 1603) - in der Praxis wird aber von dieser Kannregelung kaum Gebrauch gemacht.
Mit einer über den Tod hinaus wirkenden Vollmacht besteht eine Möglichkeit für den Erben, trotz des fehlenden Erbescheins die Aktien des Verstorbenen abzustoßen und somit größere Kursverluste zu vermeiden. Mit einer noch zu Lebzeiten erteilten Vollmacht in Vermögensbelangen sind Verkäufe bis zur Ausstellung des Erbscheins möglich.

Wir stehen Ihnen gerne als Rechtsanwalt im Seniorenrecht in Essen zur Seite, damit Sie selbst entscheiden können, wer für Sie im Falle des Verlustes Ihrer Selbstbestimmungsmöglichkeiten eintritt.