E-Mail Telefon

Widerspruch gegen Rentenbescheid - Frau Dr. Doering-Striening im Interview

Weist die Deutsche Rentenversicherung den Rentenantrag ab, hat der Vesicherte die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Scheitert auch dieses Vorhaben ist der Gang vor das Sozialgericht die letzte Möglichkeit.

Was der Versicherte hierbei beachten muss, erklärt Frau Dr. Doering-Striening im nachfolgenden Interview mit Dirk R. Schuchardt von rentenfernsehen.de










Eingestellt am 01.06.2011
Trackback

Kommentar

Ihr Kommentar wird nach erfolgreicher Überprüfung veröffentlicht. Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per E-Mail anfordern sowie unseren Newsletter abonnieren und weitere hilfreiche Informationen erhalten.
Spamschutz
Neu laden


Bewertung: 3,0 bei 3 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)