
Düsseldorfer Tabelle - neu ab 2023 - aber nichts Neues zum Elternunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle hält sich seit 2021 zum Elternunterhalt raus. Bisher dahin waren es 2.000 EUR für das unterhaltspflichtige Kind und 1.600 EUR für das Schwiegerkind als zu berücksichtigender abstrakter Familienselbstbehalt. Aus dem darüberhinausgehenden Einkommen wurde unter Berücksichtigung des Anteils des unterhaltspflichtigen Kindes am Familienunterhalt der konkrete Familienselbstbehalt für den Elternunterhalt errechnet.
Jetzt heisst es salomonisch in der neuen Düsseldorfer Tabelle:
"Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastungunterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019(BGBl I S. 2135) zu beachten."
Was das bedeutet? Viele Sozialämter haben jedenfalls bisher die Literaturvorschläge hierzu nicht aufgenommen, sondern an den alten Zahlen festgehalten. Vor einer ersten gerichtlichen Entscheidung wird sich aktuell wohl auch nichts tun, obwohl der konkrete Familienselbstbehalt auf 9.000 -11.000 EUR für ein Ehepaar angehoben werden müsste, um eine Ungleichbehandlung gegenüber demjenigen zu vermeiden, der als Unterhaltspflichtiger keine 100.000 EUR Gesamteinkommen verdient.
Haben Sie Fragen zum Elternunterhalt? Gerne! Rufen Sie mich an (0201/862 12 12) oder schicken mir eine mail an anwaeltin@grafen39.de)
Seit 2013 wurde ich alljährlich in die Focus-Liste der Topanwälte Deutschlands aufgenommen. Seit 2019 sowohl als Fachanwältin für Sozialrecht als auch als Fachanwältin für Familienrecht.
Im Mai 2020 hat mich auch der Stern in seine Topliste der Fachanwälte für Sozialrecht aufgenommen. Bereits 2000 war ich in der damaligen Focus-Liste der Topanwälte für Sozialrecht gelistet.
Ich freue mich immer wieder über diese Auszeichnungen!!
Ihre Gudrun Doering-Striening

Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers - jetzt mit Aktualisierung zum Elternunterhalt 2020!
Bei meinem letzten Buch "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" (2. Auflage 2022 erschienen) geht es um Rechtsfragen und Testamentsgestaltung bei Zuflüssen vor und nach dem Erbfall an Menschen, die Hartz-IV oder sonstige nachrangige Sozialhilfeleistungen beziehen.
Beim 2018 erschienenen Buch Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers geht es um alles rund um das Thema " wenn die Eltern bedürftig werden." Und das ist nicht nur Elternunterhalt, sondern auch Schenkungs-rückforderungsanspruch, Gestaltung vorweggenommener Erbfolge, Vereinbarung privater Pflege-vereinbarungen, etc...
Das alles ist trotz des Angehörigenentlastungs-gesetzes nach wie vor ein Thema, denn die Gutverdiener werden auch weiterhin zum Elternunterhalt herangezogen.
Deshalb gibt es neben zwei Aufsätzen zum Elternunterhalt auch ein up-date zum Elternunterhaltsbuch. Denn der bisherige Berechnungsmodus kann keinen Bestand haben. Wer dieses Buch bereits erworben hat, kann beim Verlag einfach um das kostenlose download bitten. Neue Käufer erhalten es automatisch mit dem Kauf.
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Aktuelle Veröffentlichungen Dr. Doering-Striening
Erschienen sind:
Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung. Zerbverlag,2.Auflage, 2022,
- Doering-Striening, Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers - Neuregelung zum 01.01.2020 durch das Angehörigenentlastungs- und das Bundesteilhabegesetz, ZErb 5/2020
- Doering-Striening, Elternunterhalt - adieu?, FuR 2019,519 ff.
- Doering-Striening/Hauß/Schürmann, Elternunterhalt - quo vadis, FamRZ 2020
Anwaltfomulare: Vorsorgevollmachten, 2.Auflage (Hrsg. Horn),Zerbverlag,2022.
Aktuelles zum Bürgergeldgesetz
[list]Doering-Striening, Was hat das Bürgergeldgesetz mit Erbschaften zu tun, ZErb 4/2020
Behindertentestament - eine andere Form des Bedürftigentestaments, ASR 2017, Oktoberheft 2017 und Januarheft 2018
Mitherausgeberin des Praxishandbuches Familienrecht bis 2018; daraus Unterhalt und Sozialleistungen, München 2014
Neues aus dem Sozialrecht für Erbrechtler (1) ZErb 2017,67 ff.
zu den weiteren Veröffentlichungen von Dr. Doering-Striening
Anwaltlicher Rat im Familienrecht, Erbrecht, Seniorenrecht und Sozialrecht nötig?
Ich will mich trennen oder sogar scheiden lassen - aber wie geht das rechtlich? Wie funktionieren die Regeln des Unterhalts? Während der Trennung? Nach der Scheidung?Ist in einer Ehe nicht stets alles Halbe-Halbe oder verändern die Regeln des Zugewinnausgleichs alles? Hafte ich für die Schulden meines Ehepartners? Wie sieht es mit Rentenansprüchen bei Trennung und Scheidung aus? Was ist mit unserem gemeinsamen Haus? Kann mein Ehegatte es alleine verkaufen,die Zwangsversteigerung betreiben oder mich " auf die Strasse setzen"?
Was ist mit meinem alten Ehevertrag, ist der jetzt noch gültig?
Und: macht eine Scheidung eigentlich Sinn, wenn man lange verheiratet ist? Oder ist es ein Risiko, sich nicht scheiden zu lassen ?
Gibt es eigentlich einen gemeinsamen Scheidungsanwalt?
Oder: Ich will heiraten - soll ich einen Ehevertrag schließen ? Kann ich das noch nach der Eheschließung tun?
Wieviel Elternunterhalt muss ich zahlen, wenn mein Einkommen über 100.000 € liget? Muss ich die geschenkte Immobilie zurückgeben? Kann unsere Mutter auf ein Wohnunngsrecht verzichten? Was ist Sozialhilferegress und wie vermeidet man
ihn?
Ich habe mich neben meiner Beratung von rechtlichen Fragen bei Trennung und Scheidung darauf spezialisiert, die lebenswichtigen Schnittstellen des Familienrechtes zum Erbrecht und zum Sozialrecht zu bearbeiten.
Elternunterhalt, den volljährige Kinder für ihre alten Eltern leisten müssen,wenn ihr Gesamteinkommen oberhalb von 100.000 € liegt, ist nach wie vor ein aktuelles und typisches Problem auf der Schnittstelle von Sozialrecht und Familienrecht. Geht es um die Rückabwicklung von Schenkungen oder sonstige Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge sind die Schnittstellen zum Erbrecht angesprochen.
Sie hätten gerne mehr als einen Rechtsberater für Ihre Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht? Er soll "Ohr" in einer schwierigen Lebenssituation sein und zusätzlich zur Rechtsberatung mit Ihnen an Ihren persönlichen Strategien und Zielen arbeiten? Sie wünschen eine Co-Beratung zusammen mit Ihrem Therapeuten?
Gerne. Ich biete Ihnen - auch in speziell mit Ihnen abgestimmten Abend- oder Wochenendterminen - an, was Ihrem individuellen Bedarf entspricht.