Widerspruch gegen Rentenbescheid - Frau Dr. Doering-Striening im Interview

Weist die Deutsche Rentenversicherung den Rentenantrag ab, hat der Vesicherte die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Scheitert auch dieses Vorhaben ist der Gang vor das Sozialgericht die letzte Möglichkeit.

Was der Versicherte hierbei beachten muss, erklärt Frau Dr. Doering-Striening im nachfolgenden Interview mit Dirk R. Schuchardt von rentenfernsehen.de










Eingestellt am 01.06.2011
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