
Unsere Kanzlei in Essen - wir stellen uns vor
Gemeinsam im Recht...
ist unser Leitsatz.
Beratend wie streitend,
aber auch vermittelnd
durch Dialog.
Seit über 20 Jahren ist unsere Kanzlei in Essen beratend und vertretend an Ihrer Seite bei allen Fragen, Problemen, und Streitigkeiten, die in Ehe, Familie und Partnerschaft in allen Lebensphasen von der Geburt bis zum Tod auftreten können. Als Fachanwältinnen für Familienrecht richten wir uns mit unserer Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildung dahingehend aus, Sie auch in solchen Fragen kompetent beraten zu können, die mit dem Familienrecht eng verzahnt sind. Dazu bieten wir in unserer Kanzlei in Essen auch Antworten auf alle Fragen an, die im Zusammenhang mit Vorsorge, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit stehen (Seniorenrecht).
Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening ist Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Familienrecht mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erb- und Seniorenrecht.
Gemeinsam sind wir als Anwältinnen strikt am Prinzip der Interessenvertretung des jeweils von uns vertretenen Mandanten ausgerichtet.
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Fachanwältin für Familienrecht Imke Schwerdtfeger bietet als ausgebildete Mediatorin bei familien- und erbrechtlichen Problemen aber auch alternative Formen der Konfliktlösung an, bei der die Betroffenen gemeinsam in unserer Kanzlei in Essen "ihr Recht" erarbeiten.
Gemeinsam engagieren wir uns aus Überzeugung als Opferanwätinnen für die Rechte der Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten.
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"Gemeinsam im Recht" - mit nur zwei Anwältinnen sind wir eine kleine Kanzlei in Essen mit klarer fachlicher Spezialisierung und hohem persönlichen Engagement für Ihr individuelles Problem.
Sie möchten uns kennenlernen, um zu erfahren, ob wir Ihr Ziel gemeinsam erreichen können?
Rufen Sie uns unter 0201 - 862 12 12 an. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin. Wir erörtern mit Ihnen die Konditionen und Kosten für die Übernahme Ihrer anwaltlichen Beratung oder Vertretung, die sich üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einem mit Ihnen vereinbarten anwaltsüblichen Stundensatz richten.


