Die Belange der Opfer von Straftaten im Focus: Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragen für den Sexuellen Missbrauch und ein Blick nach Europa

In ihrem am 24.05.2011 veröffentlichten Abschlussbericht hat die Unabhängige Beauftragte für die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs Frau Dr. Bergmann die Ergebnisse ihrer einjährigen Tätigkeit vorgestellt und ihre Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene ausgesprochen.Diese Empfehlungen richten sich an die Bundesregierung und den "runden Tisch sexueller Missbrauch" in Berlin. Dabei geht es um Vorschläge zu materiellen und immateriellen Hilfen für Opfer sexuellen Missbrauches aus der Vergangenheit und in der Zukunft.
In die Empfehlungen wurde auch die " verfahrensvorgelagerte Rechtsberatung" aufgenommen.Was etwas bürokratisch klingt, ist eine Notwendigkeit, die sich aus unserem hochdifferenzierten Rechtssystem ergibt.Psychosoziale Betreuung nach einer Tat reicht alleine nicht aus. Strataten verursachen nicht selten ganz erhebliche Einbrüche in der Biografie eines Menschen. Dauerhafte persönliche und wirtschaftliche Schädigungsfolgen können die Konseqenz sein. Folgenaufarbeitung auf rechtlicher Ebene muss stattfinden. Ohne ausführliche Beratung über sämtliche Rechtsfolgen und Möglichkeiten nach einer Tat, gehen die Betroffenen nicht selten "im großen Meer der Gesetze" unter. Hier braucht es eines qualifizierten Opferanwaltes, der die Beratung umfassend leisten kann, und zwar nicht nur im Sozialrecht oder im Strafrecht, sondern umfassend. Dazu können z.B. das Familienrecht mit seinem Gewaltschutzgesetz, die Beratung über Schadensersatz und Schmerzensgeld, etc.. gehören. Und dazu gehört genaus so selbstverständlich die Beratung über Möglichkeiten aus anderen Fachbereichen. Die Ergebnisse der unabhängigen Beauftragten bestätigen, dass es notwendig ist, Opfern eine solchen Lotsen als staatliche Leistung an die Seite zu stellen. Hätten Sie eine andere Idee?Oder sehen Sie einen anderen Bedarf? Wir sind daran interessiert.

Der Bedarf, als „ Opfer eines Verbrechens anerkannt zu werden, dem gerade kein Unglück, sondern Unrecht widerfahren ist“( Jan Philipp Reemtsma) steht leider im Spannungsverhältnis zu den Verfahrensregeln aller Gesetze, die sich mit den Folgen von Straftaten beschäftigen. Insbesondere Opfer mit psychischen Schädigungsfolgen haben besonders oft Schwierigkeit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Nachweisschwierigkeiten, Therapiebegrenzungen, etc.. sind insbesondere für die sog. „Altfälle“ vor dem 11.05.1976 kaum zu bewältigende Hürden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Unabhängige Beauftragte für die " nicht mehr justiziablen Fälle " empfiehlt, sich an den Folgen einer Straftat zu orientieren und - durch eine Art clearing-Stelle u.a. insbesondere ausreichende therapeutische Hilfe für die Opfer zur Verfügung zu stellen und insgesamt das Opferentschädigungsgesetz zu verbessern. Der Weg dorthin wird allerdings noch lang sein, denn derzeit handelt es sich erst um Empfehlungen.

Auf den Weg hat sich auch Europa gemacht. Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2011 ihr „Opferschutzpaket“ veröffentlicht. Es handelt sich um
- Die Mitteilung „Stärkung der Opferrechte in der EU“ KOM(2011) 274
http://ec.europa.eu/justice/policies/criminal/victims/docs/com_2011_274_de.pdf

- Den Richtlinienvorschlag „über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe“ KOM(2011) 275
http://ec.europa.eu/justice/policies/criminal/victims/docs/com_2011_275_de.pdf

- Den Verordnungsvorschlag „über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen“ (KOM(2011) 276
http://ec.europa.eu/justice/policies/criminal/victims/docs/com_2011_276_de.pdf

Mit diesem Paket soll der "Opferschutz" eine zentrale Bedeutung in Europa erhalten.



Eingestellt am 24.05.2011 von Dr. Doering-Striening
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