Nichteheliche Eltern
Früher waren Kinder nicht einmal mit ihrem "nichtehelichen" Vater verwandt. Heute ist das anders. Das Familienrecht wurde nach und nach den sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Dazu haben den Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsrecht dem Familienrecht entscheidende Anstöße geliefert.
Bei Fragen zur "nichtehelichen" Elternschaft stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Bei Streitigkeiten - seien es die Vaterschaftsanfechtung oder -feststellung, der Unterhalt für den nichtehelichen erziehenden Elternteil, das Umgangsrecht u.s.w., sind wir getreu unserem Motto " Gemeinsam im Recht" gerne an Ihrer Seite.