Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung - insbesondere in Zeiten von Corona

Bei Geld hört bekanntlich die beste Freundschaft auf.

Bei Trennung und Scheidung hat die Freundschaft meistens auch schon lange aufgehört und so verwundert es nicht, wenn es bei Trennung und Scheidung immer auch um Geld geht. Und der Streit darum,wird sich in Zeiten der Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus mutmaßlich um ein Vielfaches verschärfen.

Weil viele Vorstellungen zur Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten/Lebenspartner falsch sind, scheint es umso dringlicher für getrenntlebende Ehegatten und Lebenspartner sich mit Fragen der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinnausgleiches auseinanderzusetzen.

Wir, die Fachanwältinnen für Familienrecht Dr. Doering-Striening und Schwerdtfeger, haben dazu in der Vergangenheit einmal einen Ratgeber geschreiben, der im wesentlichen auch jetzt noch aktuell ist. Sie können insbesondere dazu zum Zugewinnausgleich nachlesen.

Und was hat das alles mit der Corona-Krise zu tun?

Leider eine ganze Menge, denn der Zugewinnausgleich ist stichtagsbezogen. Bei jedem Ehegatten wird geprüft, ob er sein Endvermögen = Tag der Zustellung des Scheidungsantrages gegenüber seinem Anfangsvermögen= Tag der standesamtlichen Trauung während der Dauer der Ehe vermehrt hat. Die Differenz der Zugewinne ist auszugleichen. Der Stichtag für die Feststellung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der Tag der Trennung. Das bedeutet, dass bei all denjenigen, die jetzt nach Ablauf des Trennungsjahres, den Scheidungsantrag zustellen könnten, die heutigen Zahlen zählen, nicht die in der Zukunft. Man sollte sich daher schleunigst Gedanken machen, was für einen besser ist, abwarten oder Stichtage schaffen.
Wir stehen Ihnen auch für Telefon- und Videoberatungen zur Verfügungen.

Zugewinnausgleich - Auszug aus dem Trennungsratgeber
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