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Rente, Nebeneinkünfte und Unterhalt bei Trennung und Scheidung
Wenn jemand nach Eintritt ins Rentenalter unbedingt weiter arbeiten will, obwohl er doch gar nicht muss und schon Rente bezieht? Muss er dann aus diesem Einkommen Unterhalt leisten, obwohl er doch gar nicht zusätzlich arbeiten müsste? Mit dieser Frage hat sich der BGH in seiner Entscheidung vom 31.10.2012 - XII ZR 30/10 beschäftigt.
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Eingestellt am 04.11.2013
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