Erbrecht in Essen

Behindertentestament/Bedürftigentestament - Ein Testament auf der Schnittstelle von Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht - Aktuelles

Was ein Behindertentestament ist und warum Sie mit dessen Gestaltung bei einer Fachanwäältin für Sozial- und Familienrecht richtig sind, erläutert Ihnen der nachfolgende Artikel. Hier geht es um einen aktuellen Hinweis:

Nicht jeder behinderte Mensch ist ohne jedes Einkommen. Man kann z.B. über Waisenrente verfügen, über Entschädigungsrenten, aber auch über Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit. Man benötigt also nicht immer volle GRundsicherungslseitungen, sondern manchmal nur Eingliderungshilfe. Für diese Personengruppe behinderter Menschen gilt ab 01.01.2020 das Bundesteilhabegesetz (ein Teil des SGB IX). Das Einkommen, aus dem man einen Kostenbeitrag leisten muss, wird dann nicht mehr nach dem Zuflussprinzip bestimmt, sondern eine Erbschaft/ein Pflichtteilsanspruch/ein Vermächtnis ist dort immer Vermögen. Das führt zu anderen Regeln, was einsatzpflichtig ist oder nicht. Ca 50.000 € zzgl. 5.000 € aus dem SGB XII werden dann Schonvermögen sein. Das bedeutet, dass man für kleinere Nachlassbeteiligungen zukünftig für Eingliederungshilfebezieher sehr viel variabler gestalten kann und nicht auf die komplexen Lösungen der Behindertentestamente angewiesen ist.

Behindertentestament/Bedürftigentestament - Ein Testament auf der Schnittstelle von Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht

Immer mehr Menschen erben. Andererseits sind immer mehr Menschen dauerhaft von staatlichen Leistungen abhängig, die ihr Existenzminimum sichern. Das kann der Fall sein, weil sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht durch Erwerbstätigkeit zu ihrem Lebensunterhalt beitragen können oder weil für sie dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt keine Erwerbschancen bestehen.
Wer in einer solchen Situation eigenes Vermögen hat oder erwirbt muss dieses Vermögen einsetzen und erhält keine Leistungen des Sozialamtes oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, es sei denn, es läge ein Fall von Schonvermögen vor.

Immer häufiger fragt sich daher die Elterngeneration, was einmal mit ihrem Ersparten wird, wenn es bei ihrem Tod an die sozialleistungsbedürftigen Kinder fällt.

Für Behinderte wird seit langem eine Nachlassregelung im Sinne eines sogenannten Behindertentestamentes diskutiert. Dies wird in jüngerer Zeit durch das sogenannte Bedürftigentestament für bedürftige bzw. überschuldete Erben ergänzt. Vielfach werden Mustertexte und Textbausteine hierzu im Internet angeboten.

Die Fallstricke solcher Mustertexte sind nicht ohne weiteres ersichtlich, werden aber sofort klar, wenn man sich fragt, ob man die nachfolgenden Fragen auf Anhieb zweifelsfrei beantworten kann.

Wissen Sie, was

  • der Unterschied zwischen einem Vorerben und einem Vollerben ist?
  • ein Pflichtteilsanspruch ist? und wie er sich von einem Pflichtteilsrestanspruch und einem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterscheidet?
  • der Unterschied zwischen der Erbschafts- und der Vermächtnislösung beim Behindertentestament ist?

Wissen Sie, dass
  • die Erbquote vom Güterstand der Ehegatten beeinflusst wird?
  • die Erbquote sich ändern kann durch Güterstandswechsel der Ehegatten, Vorversterben von Miterben, etc. ...?
  • Schenkungen zu Lebzeiten sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können, die auch dem Erben und nicht nur dem Enterbten zustehen?
  • das Sozialamt völlig unbeeindruckt von sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln in Testamenten den Pflichtteil auf sich geltend machen kann?
In jeder persönlichen Lebens- und Familiensituation schlummern solche und andere Besonderheiten, die über Nutzen oder Schaden von Behinderten-/Bedürftigentestamenten entscheiden.

Solche Testamente kann es daher im Regelfall nicht "von der Stange" geben. Als Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht mit weiterer Spezialisierung im Erbrecht kann mit den überschaubaren Kosten einer Erstberatung (Höchstgebühr 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) einen Überblick darüber geben, was Sie benötigen.