Erbrecht

Erbrecht des Ex-ehegatten?

Das bürgerliche Gesetzbuch schließt das Ehegattenerbrecht aus, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat oder - falls der andere Ehepartner den Scheidungsantrag gestellt hat - er der Scheidung zugestimmt hat.

Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Scheidung im Zeitpunkt des Todes vorgelegen haben. Es muss also gegebenenfalls geprüft werden, ob der Scheidungsantrag nach den Regeln für eine Scheidung zum Zeitpunkt des Erbfalles erfolgreich gewesen wäre.

Nach einer Scheidung wird häufig die Auffassung vertreten, dass die Notwendigkeit, eine letztwillige Verfügung von Todes wegen zu errichten oder zu ändern, nicht mehr besteht.

Das ist häufig aber gerade nicht der Fall. Stirbt nämlich beispielsweise ein Kind - das möglicherweise den anderen Elternteil vorher beerbt hat, so ist der überlebende Elternteil gesetzlicher Erbe, was der geschiedene Ehegatte regelmäßig nach einer Scheidung wohl nicht mehr wünscht.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder sonstigen familienrechtlichen Bezügen ( z.B. Behindertentestamenet) Fragen zum Erbrecht klären wollen. Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening ist als Fachanwalt für Familienrecht mit Schwerpunkt auch im Erbrecht tätig.