
Unterhaltsrecht
Frau Dr. Doering-Striening informiert zum Unterhaltsrecht
Was ist daraus geworden? Mittlerweile gibt es diverse Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und ungezählte der Untergerichte. Die Tipps sind nach wie vor gültig, aber Vieles wird "nicht mehr so heiß gegessen, wie es gekocht wird".
So hat der Bundesgerichtshof mittlerweile klargestellt, dass die Befristung des Unterhalts nach der gesetzlichen Regelung in § 1578b Abs. 2 BGB nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist. Das Familiengericht muss danach prüfen, ob die fortdauernde Unterhaltspflicht unbillig ist, nicht, ob der Befristung Billigkeitsgründe entgegenstehen, wie es auch heute noch in offensichtlicher Verkennung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Unterhaltsfortdauer und Befristung in § 1578b Abs. 2 BGB tun (BGH vom 26.5.2010, XII ZR 143/08)
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