Lösungen, wenn es um die Finanzierung der Heimpflegebedürftigkeit geht
Fragen der Heimpflegebedürftigkeit sind ein typisches Seniorenrechtsthema auf der Schnittstelle von Unterhaltsrecht, Sozialrecht und allgemeinem Zivilrecht. „Unsere Mutter kommt ins Heim, was muss ich zahlen?“ gehört in den Elternunterhalt, weil Unterhalt Einkommen im Sinne des SGB XII ist. „Was bleibt dem Daheimgebliebenen?“ Kann man nur lösen, wenn man sich mit der sozialhilferechtlichen Einsatzgemeinschaft auseinandersetzt. Und um Lösungen geht es, wenn zukunftsorientiert gefragt wird: „Habe ich dafür wirklich mein ganzes Leben geschuftet, dass am Ende nichts bleibt?“ Dann hat man das Heft vielleicht noch in der Hand und kann über Lösungen und Gestaltungen nachdenken, bevor es zu spät ist. Die Möglichkeiten sind begrenzt und gleichen häufig einer Quadratur des Kreises. Aber versuchen können wir es. Gerne bin ich Ihnen behilflich dabei, Ihre individuelle Lösung zu suchen und möglichst auch zu finden.
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