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Antworten auf Fragen von Erbfall und Schenkung
im nachrangigen Sozialrecht

Was bewirken Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung im Sozialrecht? Darauf kann man keine pauschale Antwort geben. In vielen Sozialgesetzen haben Erbfall und Schenkung gar keine Auswirkungen. Deswegen braucht man vielleicht auch gar kein Behindertentestament, wenn die Sozialleistungen, die bezogen werden, alles, was der Mensch braucht, abdecken. Man spricht dann von kausalen Leistungen, die nicht davon abhängen, dass vorrangig eigenes Einkommen oder/und Vermögen eingesetzt werden muss. Das kann z.B. sein, wenn Pflegebedürftigkeit durch einen Berufsunfall oder eine Gewalttat oder einen Impfschaden entstanden ist.

Anders ist es bei sog. nachrangigen Sozialleistungen. Sie verlangen vom Sozialleistungenbezieher, dass er vorrangig sein eigenes Einkommen und/oder Vermögen einsetzt. Und das ist nicht so einfach festzustellen, denn jedes Gesetz hat dazu eigene Regeln. Einkommen ist noch lange nicht Einkommen in den verschiedenen Gesetzen, und Vermögen ist noch lange nicht Vermögen.

Und der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren kräftig dazu beigetragen, dass sich das ständig ändert. Die „Halbwertzeit“ solcher nachrangiger Bestimmungen ist manchmal nicht mehr als ein halbes Jahr. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren damit, was Erbfall und Schenkung im Sozialleistungsverhältnis bewirken. Wenn Sie also Antworten auf die Frage benötigen „Was bewirken Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung für den Bezieher nachrangiger Sozialleistungen? Dann bin ich Ihre Ansprechpartnerin!

Gerne helfe ich Ihnen bei all Ihren Fragen rund um das Thema Sozialrecht!
Kontaktieren Sie mich – ich freue mich auf Sie!