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Begleitung als VorsorgeAnwalt?

Immer mehr Menschen leben in Kleinfamilien oder haben gar keine Angehörigen. Das löst die Frage aus: „Wer sorgt sich um mich, wenn ich einmal selbst nicht mehr kann?“ Andere vertrauen gerade ihrer Familie nicht und fürchten Schlimmstes, wenn ihre Kräfte sie einmal verlassen. Vorsorgevollmacht zu erteilen ist eine Frage des unbedingten Vertrauens. „120 % Vertrauen oder gar nicht“ ist meine Antwort darauf. Als Anwalt ist man ein Organ der Rechtspflege. Man unterliegt einer Vielzahl von Regeln. Und wenn dann die persönliche Beziehung auch noch meldet, dass Sie Vertrauen zu mir haben, dann bin ich vielleicht als Anwältin mit seniorenrechtlicher Ausrichtung die Richtige, um Sie in Extremsituationen Ihres Lebens zu begleiten. Als Sozialrechtlerin bringe ich Erfahrungen mit kranken und behinderten Menschen und zudem Erfahrung zu medizinischen Fragen mit, kann Sachverständigengutachten lesen und damit auch die von Ihnen hoffentlich höchst individuell erstellte Patientenverfügung umsetzen. Falls Sie bisher nur einen Formulartext haben, sollten wir bereits heute an einer individuell auf Sie zugeschnittenen Patientenverfügung arbeiten. Als Senioren- und Erbrechtlerin kenne ich die Probleme der Auflösungen von Haushalten, dem Wechsel in Pflegeinrichtungen und zu anderen Ärzten, etc…

Wenn Sie über eine solche Begleitung nachdenken, dann sprechen Sie mich gerne an.

Begleitung in der Auseinandersetzung?

Im Seniorenrecht geht es auch nicht immer friedlich zu. Streite über Überleitung und Schenkungsrückforderungsansprüche häufen sich und manchmal geht es auch um den Streit um die Vorsorgevollmacht vor Gericht. Auch hier bin ich begleitend und ggf. auch streitend für Ihr Anliegen da. Seniorenrecht ist Schutzrecht. Schutz des Rechtes auf selbstbestimmtes Leben.

Ob ich die richtige Begleiterin für Sie bin, können wir bei einem persönlichen Gespräch ermitteln.