Lösungen für typischen seniorenrechtlichen Probleme:
Selbstbestimmungsfragen
Sie kennen viele Begriffe des Seniorenrechts, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament und Bestattungsverfügung, wissen aber nicht so richtig, was was ist? Es begegnet mir häufiger, dass Menschen auf die Frage nach dem Testament antworten: „Das habe ich schon alles gemacht! Das ganze Paket! Alle Probleme gelöst.“ Tatsächlich meinen sie, dass sie schon eine Vorsorgevollmacht gemacht haben und darin steht auch was zur Gesundheit und zum Sterben. Also eine Patientenverfügung. Aber nichts zu der Zeit nach dem Tod. Eben doch nicht alle Probleme gelöst.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung betrieffen in Ihrem Leben die Zeit „fünf vor zwölf“, nicht aber die Zeit ab „zwölf Uhr“, dann sind Sie nämlich tot und die Abwicklung Ihres Erbfalls beginnt. Aber das eine geht in das andere über, denn die meisten Vollmachten sind transmortal ausgestattet, gehen also über den Tod hinaus. Das kann eine Lösung für Ihre Fragen und Vorstellungen sein. Muss es aber nicht. Es muss auch nicht immer eine Generalvorsorgevollmacht für alles sein. Man kann auch wie bei einer Torte einzelne Tortenstücke herausnehmen und gesondert regeln. Man muss dem Bevollmächtigten auch nicht immer erlauben, Geschäfte mit sich selbst machen zu dürfen. Ich suche mit Ihnen Lösungen für existentiell wichtige Situationen, denn Vollmacht bedeutet, dass man 120 % zu seinem Bevollmächtigten haben sollte. Zweifeln Sie? Dann haben Sie nicht die richtige Lösung und wir können gemeinsam eine passgenaue Lösung erarbeiten.
Lösungen für typischen seniorenrechtlichen Probleme:
Der Schutz des Vermögens
Viele Menschen fürchten den vollkommenen Verlust ihres Vermögens wegen der Kosten der Heimpflegebedürftigkeit. Man muss früh anfangen, wenn man Lösungen und Vermeidungsstrategien sucht. Manchmal sind sie auch gar nicht nötig. Insbesondere bei Beamten muss man die Notwendigkeit besonders sorgfältig prüfen. Und was tauscht man ggf. ein? Den Verlust des Heimes/der Vermögenssubstanz an die Kinder mit einem bloßen Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht? Ist eine solche Abhängigkeit gewollt? Oder kann man die Risiken vielleicht durch eine zeitlich gestaffelte unentgeltliche Zuwendung minimieren? Kann man vielleicht die viel zu große Immobilie rechtzeitig in kleineres, angemessenes Schonvermögen umwandeln?, etc…
Ich kläre sie gerne über Chancen und Risken auf und suche mit Ihnen nach Lösungen.