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Spät gefreit ist nie gereut? Die sozialhilferechtliche Einsatzgemeinschaft droht

Seit ein paar Jahren merkt man es deutlich. Die Menschen werden immer älter. Und die 68-er Generation, die oft nicht oder nicht noch einmal geheiratet hat, stellt jetzt plötzlich fest, dass es ja wegen der Hinterbliebenenversorgung und des gewaltigen Unterscheids bei der Erbschaftssteuer doch vielleicht besser wäre, zu heiraten. Aber Achtung, man muss ersteinmal ein Jahr Karenzszeit schaffen, um die Vermutung der Versorgungsehe zu kippen. Und alles hat seine 2 Seiten: Verheiratet und nicht getrennt lebend zu sein, macht einen sozialhilferechtlich zur Einsatzgmeinschaft. Wird der andere Ehegatte plötzlich heimpflegebedürftig, dann muss man sich mit dem eigenen Einkommen und Vermögen einbringen, egal ob man es mit in die Ehe gebracht oder vielleicht geerbt hat. Sozialrecht verdrängt Familienrecht!Dann nützen weder Gütertrennung noch Unterhaltsverzichte. Wollen Sie wissen, wie Ihre Situation ist, wen Sie jetzt und hier doch noch den Weg zum Standesamt wagen wollen- dann lassen Sie uns dieses aktuelle Thema einmal von den vielen unterscheidlichen seiten beleuchten.



Eingestellt am 28.06.2025 von Dr. Doering-Striening
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