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Sorge- und Umgangsrecht nichtehelicher Eltern
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über das Umgangsrecht des „ nichtehelichen“ Vaters mit dem mutmaßlichen Sohn, der einen anderen „ gesetzlichen“ Vater hat?!
Eingestellt am 20.09.2011 von Dr. Doering-Striening
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