Zum Ausgleich unbenannter Zuwendungen

Zum Ausgleich unbenannter Zuwendungen, die im Hinblick auf die künftige Ehe und während der bestehenden Ehe mit Gütertrennung dem anderen Partner geleistet wurden.

Bundesgerichtshof v. 19. 9. 2012 - XII ZR 136/10

Für die Finanzierung eines Familienheimes, das im Eigentum der Ehefrau stand, hatten die Eheleute u.a. einen Darlehensvertrag über 600.000 DM aufgenommen, dessen Annuitäten in der Folgezeit der Ehemann aus seinen laufenden Einkünften bediente. Diese geleisteten Raten und weitere behauptete Aufwendungen für die Errichtung des Familienheims verlangte der Ehemann als ehebedingte Zuwendung von der Ehefrau nach Trennung ersetzt. Die nach der Trennung vom Ehemann erbrachten Raten wurden bei der Bemessung des Trennungsunterhalts der Beklagten einkommensmindernd berücksichtigt............
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Eingestellt am 15.10.2012 von Dr. Doering-Striening
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