Familien-, Erb- und Seniorenrecht im Jahr 2015

Wir haben Ihnen im letzten Jahr bei youtube Videos zum Familienrecht und zum Erbrecht eingestellt. Sie finden dort aber auch eine Übersicht über seniorenrechtliche Themen,wie z.B. Fragen der Pflege, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.
Zu Beginn des Jahres hat sich nun die Düsseldorfer Tabelle verändert.Der Selbstbehalt von Kindern, die auf Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, hat sich auf 1.800 Euro für einen alleinstehenden Unterhaltspflichtigen erhöht. Wenn es um die Berechnung von Elternunterhalt im Rahmen der sog. "Schwiegerkindhaftung" geht, ist der Selbstbehalt des Ehegatten mit 1.440 Euro zu beachten.
Auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung haben sich geändert.

Damit stimmen natürlich unsere Berechnungsbeispiele nicht mehr. das Berechnungsprinzip hat sich nicht geändert. Sie müssen also nur die neuen zahlenwerte einsetzen. Viel Spass beim Anschauen!
Ihre
Anwältinnen und das Team aus der Rue 94
in Essen


Elternunterhalt und Leistungen der Pflegeversicherung
Speichern Öffnen ElternimHeim-Pflegegeldstationr2015.pptx (85,06 kb)


Eingestellt am 08.01.2014 von Dr. Doering-Striening
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