Düsseldorfer Tabelle 2013

Tipp: Die Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle wurden erhöht! Das kann bedeuten, dass Ihre Zahlungspflicht für Unterhalt sinkt. Die Zahlungspflicht gegenüber minderjährigen Kindern beträgt jetzt 1.000 Euro, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kinder 1200 Euro und gegenüber Ehegatten auf 1.100 Euro.

Wenn Sie Elternunterhalt zahlen müssen, schauen Sie doch einmal genau hin: Im Elternunterhalt beträgt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen jetzt 1.600 Euro und der seines Ehegatten 1.300 Euro.

Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht, ob eine Abänderung von Unterhalt für Sie in Betracht kommt. Wir stehen Ihnen dazu in unserer Kanzlei in Essen gerne zur Verfügung.



Eingestellt am 28.02.2013
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