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Dauer der Ehe und Ehegattenunterhalt
Heimlich still und leise ist die Dauer der Ehe als Kriterium für die (Nicht-)herabsetzung von Ehegattenunterhaltsansprüchen zurückgekehrt. Das Gesetz tritt am 01.03.2013 in Kraft.
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Eingestellt am 04.11.2013
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