Renteneintritt und die Ansprüche aus der Scheidung

Wenn man “in Rente geht“, wird plötzlich klar, was durch eine Scheidung mit den eigenen Ansprüchen auf Rente passiert ist: sie sind geteilt worden (Versorgungsausgleich). Kein Versorgungsausgleich, der in den letzten drei Jahrzehnten entschieden wurde, stimmt heute aber noch wirklich.

Rentenkürzungen, Kindererziehungszeiten, Veränderungen in der Berechnung haben das Ergebnis verändert und deshalb können “die Karten z.T. noch einmal neu gemischt werden“. Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht erläutert in diesem Beitrag die Möglichkeiten, wie bei Renteneintritt der Versorgungsausgleich noch einmal überprüft und gegebenenfalls neu berechnet werden kann.