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Antworten, Lösungen, Begleitung
beim Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Antworten

Antworten im Zugewinnausgleich und bei der Vermögensauseinandersetzung kann man nur geben, wenn man „Daten-Zahlen – Fakten“ kennt. Denn in einer Ehe ist entgegen landläufiger Meinung eben nicht alles Halbe/Halbe. Die gut vorbereiteten „Sammler“ unter den Ehegatten sind deshalb klar im Vorteil, denn sie haben im Laufe der Ehe alles so aufbewahrt, dass sie es auch wiederfinden und mitbringen können. Meistens haben sie die Trennung auch vorab sorgfältig vorbereitet.

Was braucht der Fachanwalt für Familienrecht/die Fachanwältin, um Antworten auf die Frage zu geben:

  • Steht mir eine Beteiligung am Vermögen zu?
  • Muss ich etwas von meinem Vermögen an den anderen abgeben?
Das hängt zunächst davon ab, in welchem Güterstand Sie leben. Haben Sie also einen Ehevertrag vereinbart?

Haben Sie nichts vereinbart, dann gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft ist – vereinfacht gesagt – Gütertrennung mit Ausgleich des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe. Dabei gilt ein striktes Stichtagprinzip:

  • Anfangsvermögen ist das Vermögen am Tag der standesamtlichen Trauung. Dazu gehören auch die Schulden.
  • Endvermögen ist das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehegatten. Auch hier gehören die Schulden dazu.
  • Es gilt die Formel Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn
  • Wer mehr Vermögen während der Ehe hinzuerworben hat als der andere Ehegatte, gleicht die Hälfte des Differenzbetrages aus.
Soweit die vereinfachte Antwort für den Anfang. Dann muss man aber noch
  • das Anfangsvermögen indexieren
  • Zuflüsse aufgrund von Erbfall und Schenkung berücksichtigen, denn Sie sind sog. „ privilegiertes Anfangsvermögen“, allerdings mit der Berechnung zum Tag des Todes oder der Schenkung.
Und schließlich muss man mit diesem Zahlenwerk neu rechnen.

Was gehört den alles zum Vermögen dazu? Antwort: alles, was einen Vermögenswert hat: Vermögen bei der Bank genauso wie Vermögen unter dem Kopfkissen oder im Sparschwein zu Hause. Ansprüche und Rechte gegen Dritte, wie z.B. aus Versicherungen, Darlehen, Autos, Schmuck, Kunst, etc… Schulden sind abzuziehen. Vermögensaufstellungen mit Einzelpositionen gibt es im Internet wie Sand am Meer. Ich will Sie hier nicht mit einer weiteren Aufstellung langweilen. Wenn Sie Hilfe brauchen, können wir das Gerne in Einzelheiten besprechen.

Lösungen

Die Vermögensauseinandersetzung besteht häufig nicht nur darin, den Zugewinnausgleich auszurechnen und geltend zu machen. Häufig steht die konkrete Aufteilung von Vermögensgegenständen im Raum? Wer bekommt die Immobilie, das Auto, das wertvolle Bild?

Im weitesten Sinne gehört auch die Hausratteilung dazu. Wer bekommt die Küche, den Thermomix, Fernseher, PC, etc…. Dann sind Lösungen gefragt, denn Teilungsversteigerung ist nicht wirklich eine Lösung.

Dann bieten sich Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen an, in denen die Ehegatten die Verteilung der Gegenstände und die Abwicklung für sich selbst, nach eigenen Vorstellungen und eigenen Regeln vornehmen. Solche Lösungen zu erarbeiten, ist manchmal zäh und langwierig. Aber klappt es – ggf. auch mit Zähneknirschen auf beiden Seiten – dann hat man meistens gewonnen. Zeit, Geld und Lebensqualität. Ich arbeite gerne mit Ihnen an solchen Lösungen. Und klappt es nicht, dann bleibt der Streit ja immer noch.

Begleitung

Falls die Gespräche zur Vermögensauseinandersetzung/zum Zugewinnausgleich scheitern, muss man sich entscheiden:

  • Will ich den Zugewinnausgleich mit der Scheidung zusammen in einem sog. Verbundverfahren geltend machen?
  • Will ich den Zugewinnausgleich isoliert von der Scheidung in einem selbständigen Verfahren geltend machen. Dazu hat man nur noch eine begrenzte Zeit nach Rechtskraft der Scheidung, Zeit. Dann verjährt der Zugewinnnausgleichsanspruch.
Ich gebe Ihnen Antworten auf die Frage, was die für Sie passende Lösung ist; ich erarbeite mit Ihnen Lösungen und Strategien und begleite Sie, wenn es ohne Gericht nicht geht.
Vermögen Tabelle.pdf
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