Antworten, Lösungen und Begleitung zum Unterhaltsrecht
Antworten zur Unterhaltsberechnung
Antworten zur Unterhaltsberechnung – speziell zum Kindesunterhalt – findet man in der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Sie ist kein zwingendes Gesetz, aber eine Richtlinie, die in der Regel von den Gerichten angewendet wird. Aktuell gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Fassung vom 01.01.2024.
Lösung in Unterhaltsfragen
Lösung in Unterhaltsfragen werden erarbeitet, indem man die Unterhaltsleitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) heranzieht. Auch sie sind keine verbindlichen Regeln dar, so dass OLG Hamm, weil sich das schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit verbietet. Aber sie sollen dazu beitragen, „angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.“ Diese Lösung muss dem Gericht durch den Anwalt im Unterhaltsverfahren vorbereitet werden.Meine typischen OLG-Bezirke sind Hamm und Düsseldorf, aber manchmal muss man auch andere Leitlinien heranziehen, die sich durchaus voneinander unterscheiden können. Unterhaltsleitlinien sind im stetigen Wandel begriffen. Aktuell gelten die Leitlinien mit Stand 01.01.2024. Darin wurden z.B. die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen und manches andere mehr geändert, so z.B. der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Dieser Selbstbehalt beträgt gegenüber
- minderjährigen Kinder und privilegiert volljährigen Kindern beträgt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen mindestens 1.450 Euro
- minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern für einem nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen mindestens 1.200 Euro
- gegenüber einem nicht privilegierten volljährigen Kind in der Regel 1.750 Euro
Begleitung im Unterhaltsrecht
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch ist? Dann benötigen Sie in der Regel Begleitung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht. Auf jeden Fall beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, als können man im Unterhaltsrecht 1 + 1 zusammenzählen und dann hätte man das richtige Ergebnis, so ist das eine Illusion. Unterhalt hängt häufig von Fakten ab, die sich gerade zu Beginn einer Trennung stetig wandeln. Außerdem gibt es beim Unterhalt nicht die eine richtige Antwort. Unterhalt ist z.T. eine Art „Ping-Pong“, bis 2 Anwälte die Anzahl der möglichen vertretbaren Argumente ausgetauscht haben, Und trotzdem gibt es dann immer noch nicht sofort Unterhalt. Häufig folgen lang andauernde Gerichtsverfahren, in denen man zwingend eine kompetente und erfahrene anwaltliche Begleitung benötigt. Wenn Sie dazu etwas für mich vorbereiten wollen, dann schauen Sie doch noch einmal in die Unterhaltsleitlinien. Dort finden Sie unter „Unterhaltsrechtliche Einnahmen“ alles, was an Einkünften für die Unterhaltsberechnung benötigt wird. Und auch alles, was als Abzugsposten, berücksichtigt werden kann. Ich brauche also im Regelfall keine umfassende Darstellung ihrer allgemeinen Lebenshaltungs- und Betriebskosten, weil die meistens nicht zu berücksichtigen sind.
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