Antworten, Lösungen und Begleitung
bei Trennung und Scheidung
Mit einer Trennung endet ein Lebensabschnitt. Umso wichtiger ist es, diesen Schnitt sauber zu führen, sodass Sie Ihren neuen Lebensabschnitt mit der für Sie besten Ausgangssituation beginnen können.
Um diesen Prozess zu vereinfachen, habe ich Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht in Essen ein Formular vorbereitet, welches Sie einfach herunterladen, ausfüllen und mir danach wie angegeben zukommen lassen können.
Vor der Trennung
Falls Sie eine Trennung planen oder zügig durchführen wollen, nehmen Sie unbedingt Ihre persönlichen Dokumente und die Ihrer Kinder mit aus dem gemeinsamen Haushalt. Verwahren Sie diese Dokumente gegebenenfalls rechtzeitig bei verlässlichen Freunden oder Verwandten. Zu diesen Dokumenten gehören:
- Personalausweise/Reisepässe
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunde
- Zeugnisse
- Sozialversicherungsdaten/ Rentenunterlagen
- Impfausweise
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsescheinigungen
- Steuerkarte
- Kranken- und Pflegeversicherungsausweise
- Sparbücher/Kontoauszüge
- Versicherungspolicen
Die immer wieder gestellte Frage:
„Gibt es einen gemeinsamen Anwalt?“
Als Fachanwalt für Familienrecht werde ich immer wieder nach einem gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gefragt. Es fällt auf, dass in Bezug auf die Rechtslage viele falsche Vorstellungen bestehen. Eine davon ist die Idee des „gemeinsamen“ Anwalts.
Richtig ist: Anwältinnen und Anwälte sind vom Gesetz her reine und einseitige Interessenvertreter. Sie dürfen weder Informationen an den anderen Partner weiterleiten, noch dessen Interessen vertreten. Wer gleichzeitig auch die Interessen der Gegenseite vertritt, macht sich als Anwältin oder Anwalt des Parteiverrats schuldig. Und weil Ehefrau und Ehemann grundsätzlich gegensätzliche Interessen haben, kann und darf es hier keine gemeinsame Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt geben.
Trotzdem wird – um Kosten zu sparen – gerne gemeinsam eine Anwältin oder ein Anwalt aufgesucht. Manchmal spielt dabei die eine Seite der anderen vor, dass damit auch ihre Interessen gewahrt sind. Doch tatsächlich ist die Anwältin oder der Anwalt nur dem Ehepartner verpflichtet, der sie oder ihn beauftragt hat und deshalb auch bezahlen muss. Als nicht beauftragender Partner haben Sie daher besonderen Grund zur Prüfung und Kontrolle. Denn gerade im Familienrecht – besonders im Unterhaltsrecht – gibt es zu einer Frage sehr unterschiedliche Standpunkte, die vertreten werden können.
Die Idee eines gemeinsamen Anwalts kommt wahrscheinlich daher, dass es rechtlich möglich ist, das bloße Scheidungsverfahren zwecks Kostenersparnis mit nur einem Anwalt durchzuführen. Aber auch hier gilt: Der beauftragende und antragstellende Partner ist anwaltlich vertreten – der andere nicht. Er kann keine eigenen Anträge stellen und lässt das Verfahren quasi „über sich ergehen“.
Eine gemeinsame Anwältin oder ein gemeinsamer Anwalt – das ist kostengünstig, aber nicht ohne weiteres zu empfehlen.
Gerne beraten ich Sie zu diesem Thema als Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Oder empfehle Ihnen eine Mediatorin. Dort sind Sie zu zweit richtig, wenn Sie als Paar gemeinsam ihren Ehe-Konkurs vorbereiten und abwickeln wollen. Und wenn Sie das Ergebnis dann vorsichtshalber einseitig einem „Check“ unterziehen wollen, dann sind Sie bei Ihrer familienrechtlich spezialisierten Interessenvertreterin wieder richtig.