Antworten, Lösungen und Begleitung
bei der Eheschließung
2023 wurden ca. 361.000 Ehen neu geschlossen. Davon waren rund 247.000 Erstehen. Nicht immer mit einer Ahnung, was das für rechtliche Konsequenzen hat. Ist denn in einer Ehe nicht immer alles Halbe/Halbe? Wieso muss man ab Eheschließung daran denken, dass der andere Ehegatte an der eigenen Altersvorsorge sofort partizipiert? Und wieso gibt es eigentlich Unterhaltsansprüche nach Scheidung? Und wie lange? Hafte ich eigentlich für die Schulden des anderen? Und wer bleibt im Haus, wenn man sich trennt? Für ca. 129.000 Ehen, die in 2023 geschieden wurden, gab es auf diese und viele andere familienrechtliche Fragen bittere und oft unerwartete Antworten. Deshalb verlaufen Scheidungen nicht immer friedlich und einvernehmlich. Kann man den Stress bei Trennung und Scheidung bereits vorsorgend verhindern?
Antworten zum Ehevertrag
Die allerwenigsten Ehen beginnen mit einem Ehevertrag, frei nach dem Motto: „Wenn man schon so anfängt – wie soll das enden?“ Vielleicht gar nicht; auf jeden Fall aber in einem kalkulierbaren Ende nach eigenen Regeln, wenn man sich zu einem Ehevertrag entscheidet.
- Mit einem Ehevertrag geben sich die Ehegatten für ihre Ehe und ggf. auch für deren Konkurs eigene Regeln, soweit das rechtlich möglich ist.
- Das setzt voraus, dass man sich beim Aushandeln in etwa „auf Augenhöhe begegnet“ und nicht unter Druck handelt.
- Der Vertrag kann auch nach der Eheschließung noch abgeschlossen werden.
- Nicht alles ist möglich, z.B. kann man weder wirksam auf Familienunterhalt (z.B. wegen Pflegebedürftigkeit) noch wirksam auf Trennungsunterhalt verzichten.
- Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Aber er wird sinnvollerweise von jemanden (mit) vorbereitet, für den Familienrecht Alltag ist.
- Einen Ehevertrag kann man jederzeit einverständlich ändern, z.B. weil sich die Lebenssituation geändert hat.
Lösungen zum Ehevertrag
Wie sollte ein Ehevertrag aussehen? Typische Juristenantwort: das kommt darauf an! Auf Ihre konkrete und ihre geplante Lebenssituation, auf ihre beiderseitigen Vorstellungen zu dem Ehemodell, das Sie leben wollen und zu Ihrer wirtschaftlichen Ausstattung. Manchmal stellt man erst bei der Formulierung der eigenen Vorstellungen fest, dass der andere ja ganz anders tickt, als man selbst. Was für eine Chance, Konflikte von vorneherein zu erkennen und zu vermeiden! Die Lösungen sind vielfältig:
- Ein Ehevertrag für ein traditionelles Ehemodell (ein Ehegatte arbeitet, der andere übernimmt Hausarbeit und Kindererziehung) wird wahrscheinlich eher die wirtschaftliche Abhängigkeit des kindererziehenden Ehegatten in den Mittelpunkt stellen
- Ein Ehevertrag für berufstätige, gleichermaßen wirtschaftlich starke Partner wird durch Ausschluss vieler gesetzlicher Ansprüche vielleicht eher auf Selbständigkeit abzielen unter dem Motto: „Keiner was von Keinem, falls es schief geht.“
- Partner, die aus Erfahrung nie wieder heiraten wollen („gebranntes Kind scheut Feuer!“), können viele ihrer Bedenken durch einen passgenauen Ehevertrag mit entsprechenden Verzichten auf gesetzliche Ansprüche überwinden.
- Für Menschen, die viele Jahre nichtehelich zusammengelebt haben, nun aber über Hinterbliebenenversorgung und Erbschaftssteuerfreibeträge nachdenken, können, wenn sie es rechtzeitig tun, mit einem Ehevertrag viele ihrer Befürchtungen in Luft auflösen.
- usw….
Ich freue mich auf Sie!
Begleitung über die Eheschließung hinaus
Um einen Ehevertrag zu machen, muss man die richtigen Fragen stellen. Und man muss langjährige Erfahrungen im Familienrecht haben, um zu wissen, was im echten Leben so alles möglich ist.
Ich begleite Sie bei der Entwicklung eines Ehevertrages gerne, zeige Ihnen Konflikte und mögliche Streitfragen auf, stelle unangenehme Fragen, die man frischverliebt lieber nicht beantworten möchte, die aber hilfreich sind, um bereits jetzt vorwegzunehmen, was demnächst einmal Realität werden könnte.
Und wie passt das Ganze eigentlich zusammen mit erbrechtlichen Fragen?
- In neu geschlossenen Patchworkfamilien ist das Erben häufig ein großes Thema. Das Vermögen soll in der Erstfamilie bleiben.
- Oder es soll vielleicht auf gar keinen Fall dorthin abwandern?
- Wer soll was nach dem Tod des ersten Ehegatten bekommen?
Und wer darf eigentlich handeln, wenn einer der Partner einmal nicht mehr selbst handeln kann. Braucht man da auch Regelungen?
- Das macht schon mein Ehepartner oder das machen schon meine Kinder, das war bis vor Kurzem noch falsch.
- Seit 01.01.2023 gibt es die Ehegattenbeistandschaft in gesundheitlichen Angelegenheiten. Aber das ist nur eine Handlungsmöglichkeit für Ehegatten und Lebenspartner für die Dauer von 6 Monaten in gesundheitlichen Angelegenheiten. Nicht für Kinder.
- Wer keine Antwort auf die Frage: „wer sorgt sich um mich?“ hat, sollte sich Gedanken machen und handeln.
Rufen Sie mich gerne dazu an. – Ich freue mich auf Sie!