Umgangsrecht - umgangs-und-sorgerecht

Umgangsrecht

Umgangsrecht

Umgangsrecht ist nicht identisch mit dem Sorge-recht. Man muss nicht um das Sorgerecht kämpfen, um ein Umgangsrecht zu haben. Der Umgang ist Recht und Pflicht jedes Elternteils. So regelt es ausdrücklich das Familienrecht.

Umgangsrecht – ein Recht des Kindes

Das Gesetz geht davon aus, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel notwendig und förderlich für seine Persönlichkeitsentwicklung ist. Dabei sind der Umfang und die Verteilung des Umgangsrechts bei nicht miteinander zusammenlebenden Elternteilen nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientieren sich - wie bei zusammenlebenden Elternteilen auch - an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Eltern und Kind.

Eltern sind aufgefordert, weiter als Vater und Mutter zusammenzuwirken, auch wenn im Rahmen der Beziehung Streit und Verletzungen noch im Vordergrund stehen und schmerzen.

Und wenn Streit um`s Umgangsrecht besteht?

„Sie verweigert mir das Kind“ und „er hält sich nie an Regeln“, sind klassische Aussagen streitender Elternteile, die man als Fachanwalt für Familienrecht regelmäßig hört. Dazu gehört auch, „ ich werde doch meine Kinder nicht zwingen zum Umgang“.

Wenn keine Einigung erzielbar ist, muss der Umgang begehrende Elternteil einen Umgangsrechtsantrag ans Gericht stellen, sollte aber vorher die Beratung des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Auch hier geht es wieder um die Frage des Kindeswohls. Ein Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts hat sehr hohe Anforderungen. Der Umgang ist die Regel und nicht die Ausnahme und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Umgang fördern und motivieren, auch wenn ihm das nicht gefällt. So jedenfalls die Rechtsprechung. Den Eltern wird also eine Menge abverlangt.

Und kann das Kind denn den Umgang nicht selbst entscheiden?

Im Regelfalle werden Kinder vom Familiengericht angehört. Das bedeutet aber nicht, dass sie oder der andere Elternteil alleine entscheiden könnte. Ob die Verweigerung eines Umgangskontakts durch ein Kind einen wichtigen Grund hat oder von anderen Faktoren beeinflusst wird, entscheidet der Familienrichter, ggf. auch erst in der 2. Instanz beim Oberlandesgericht. Als bereits langjährig erfahrene Familienrechtsanwältinnen vertreten wir Sie natürlich auch dort, z.B. in Hamm oder in Düsseldorf.

Ab wann Kinder entscheiden können, ob sie einen Kontakt zum anderen – nicht mit ihnen zusammenlebenden – Elternteil aufrecht erhalten wollen, erfahren Sie z.B. hier: OLG Düsseldorf 6 UF 191/08 vom 27.03.2009. Aber die Familiengerichte entscheiden jeden Einzelfall. Über die Praxis hier vor Ort am Familiengericht in Essen informieren wir Sie gerne.

Umgangsrecht wird blockiert – und was dann?

Die Durchsetzung einmal gerichtlich festgelegter Umgangskontakten ist nur unbefriedigend in der Praxis realisierbar. Gegen einen blockierenden Elternteil ist leider „kaum ein Kraut gewachsen“. Zwangsmittel sind zwar gesetzlich vorgesehen, werden jedoch - um das Kind nicht indirekt zu belasten – nur selten genutzt. Aber man kann durchaus auch neue Anträge ans Gericht stellen, wenn sich eine wesentliche Änderung ergeben hat.

Eine gerichtlich festgelegte Einigung kann eine Zeit lang helfen, sich auf die neue Situation einzustellen und weitere Konflikte zu vermeiden. Mehr helfen dem Kind aber Gespräche der Eltern unter Zuhilfenahme und Begleitung von Beratungsstellen, wie z.B. diejenigen der Stadt, des Kinderschutzbundes, des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, kirchliche Träger, etc..

Zum Wechselmodell in der Kinderbetreuung

Der XV. Zivilsenat des OLG Celle hat in einem einstweiligen Anordnungsverfahren seine Meinung zum Wechselmodell bei der Kinderbetreuung geäußert. Im aktuellen Fall ging es um ein 2,5 Jahre altes Kind und der Frage des täglichen Wechsels, der von den Eltern seit Monaten praktiziert wurde. » Weiterlesen

Hilfreich ist auch der "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung", der über www.bmfsfj.de (Service --> Volltextsuche) herunterzuladen ist.

Helfen kann auch ein Muster für eine Umgangsvereinbarung, die Sie unter www.famrb.de (Arbeitshilfen-->Muster und Formulare) finden.

Wir unterstützen Sie beratend und vertretend in gerichtlichen und außergerichtlichen Umgangsrechtsstreitigkeiten - oder auch im Rahmen einer Mediation.