Sorgerechtsverfügung - Sorgerechtsvollmacht - Sorgerechtsvorsorgevollmacht - umgangs-und-sorgerecht

Sorgerechtsverfügung - Sorgerechtsvollmacht - Sorgerechtsvorsorgevollmacht

Als Fachanwalt für Familienrecht mit besonderem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht wird man häufig gefragt, was wird aus meinen Kindern? Was ist, wenn mein Partner und ich beide verunglücken? Kommen die Kinder dann automatisch zu meinen Schwiegereltern? Oder sind dafür die Paten zuständig? Kann ich bestimmen, wohin meine Kinder kommen?

Polemisch könnte man sagen, da Kinder keine Sachen sind, kann man über sie auch nicht im Rahmen eines Testaments verfügen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Testaments einen Vormund für ein minderjähriges Kind zu benennen. Man nennt das Sorgerechtsverfügung.

Sorgerechtsverfügungen können in unterschiedlichen Situationen von Bedeutung sein und in unterschiedlicher Gestalt auftreten.Davon abzugrenzen sind Sorgerechtsvollmachten, die sich auf die Erteilung einer Vollmacht durch einen geschäftsfähigen sorgeberechtigten Elternteil beziehen.

Und wiederum eine andere Frage ist, ob Eltern Sorgerechtsvorsorgevollachten erteilen können. Als Fachanwältinnen für Familienrecht beraten wir Sie dazu umfassend - hier in Essen in unserer Kanzlei gerne oder auch per email.

Einen Überblick über das Thema finden Sie hier.

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