Erbfall und wie weiter?
Die Abwicklung eines Erbfalles kann – wie die Gestaltung eines Erbfalls – viele Antworten auf Fragen abfordern, an die man bisher auch nicht ansatzweise gedacht hat?:
- Hat man überhaupt am Nachlass teil, oder ist man enterbt worden?
- Was ist ein Pflichtteils-, was ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
- Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis? Und was für eine Art von Erbe oder Vermächtnisnehmer ist man eigentlich geworden?
- Braucht man immer einen Erbschein?
- Wie setzt man sich mit einer Erbengemeinschaft auseinander?
- etc. ….
Antworten – Lösungen – Begleitung,
wenn bedürftigen Menschen mit Handicap, am Erbfall beteiligt sind
Mit solchen Fragen kann man leicht überfordert sein, insbesondere wenn Menschen beteiligt sind, die nachrangige Sozialleistungen, wie z.B. Sozial- und Eingliederungshilfe, beziehen:
- Was tun, wenn ein Behinderten- und Bedürftigentestament in die Gegenwart hinein umzusetzen ist? Was, wenn dabei etwas schiefläuft?
- Was muss und was darf der Testamentsvollstrecker tun?
- Was, wenn das Testament nicht funktioniert?
- Kann man auf angefallene Erbschaften folgenlos verzichten, so wie dies das OLG Hamm z.B. meint?
Antworten – Lösungen – Begleitung
für die Abwicklung des Nachlasses durch Testamentsvollstreckung
Wieso Testamentsvollstreckung? Die Antwort darauf lautet: Behinderten- und Bedürftigentestamente kommen nicht ohne Dauertestamentsvollstreckung aus. Sie entzieht dem Erben die Verfügungsbefugnis über den Nachlass und begründet ein Verwertungshindernis für den Sozialhilfeträger. Die Verwaltungsanordnungen des Erblassers bestimmen, was im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung herausgegeben werden muss und was nicht.
Wer nicht möchte, dass das Gericht einen Testamentsvollstrecker bestimmt, kann einen Testamentsvollstrecker selbst bestimmen. Auch einen Ersatz- oder Ergänzungstestamentsvollstrecker.
Und was für Behinderten- und Bedürftigentestamente gilt, kann natürlich auch eine Lösung sein, für Testamente, an denen keine bedürftigen Menschen beteiligt sind. Das gilt z.B., wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Testament tatsächlich auch umgesetzt und angeordnete Vermächtnisse und Auflagen erfüllt werden.
Ich arbeite als Testamentsvollstreckerin, wenn ich konkret vom Erblasser benannt werde.
Wenn man wissen will, was Testamentsvollstreckung kostet, dann gibt es unterschiedliche Tabellen, bzw. Empfehlungen für die Berechnung der Kosten der Testamentsvollstreckung. Absolut üblich ist in meinem Umfeld die Abrechnung nach der jeweils aktuellen Rheinischen Tabelle.
Sie suche Ihren Testamentsvollstrecker?
Dann lassen Sie uns prüfen, ob ich dafür in Betracht komme …