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Behinderten- / Bedürftigentestament

Ein Testament auf der Schnittstelle von Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht

Erben und Vererben in Familien mit Sozialleistungsbeziehern ist ein Spezialistenthema. Einerseits geht es um Antworten auf die Frage, was ist, wenn mir als Bezieher nachrangiger Sozialleistungen etwas aufgrund eines Erbfalles zufließt oder ich enterbt wurde. Andererseits geht es um Lösungen für die Gestaltung von Behinderten- und Bedürftigentestamenten und – erbverträgen.

Antwort auf die Frage, was ein Behinderten- bzw. Bedürftigentestament ist und warum Sie mit dessen Gestaltung bei mir als Anwältin, die auf der Schnittstelle von Familien-, Erb- und Sozialrecht richtig sind, möchte ich Ihnen nachfolgend geben:

  • Behindertentestament sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung
  • Behindertentestament ist der unpräzise Begriff für Testamente für Menschen mit Behinderung, die bedürftig sind und deshalb von Sozialleistungen leben, die man nur erhält, wenn man nicht über hinreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt. (die Juristen sprechen von nachrangigen Sozialleistungen)
  • Bedürftigentestamentes sind Testamente, die sich an Menschen richten, die unabhängig vom Handicap der Behinderung nachrangige Leistungen beziehen, wie Bürgergeld (SGB II), BaFöG, etc..

Braucht jeder Mensch mit Behinderung ein Behindertentestament?

Nein, das kommt ganz auf die persönliche und individuelle Situation an.

Nicht jeder Mensch mit Behinderung ist ohne jedes Einkommen oder Vermögen. Er kann z.B. über Waisenrente verfügen, die Teile seines Bedarfs abdeckt. Er kann über Entschädigungsrenten verfügen, die seinen gesamten Lebensbedarf abdecken, ohne dass nachrangige Sozialleistungen notwendig werden, z.B. Unfallrenten, Renten nach dem Opferentschädigungsrecht, dem Infektionsschutzgesetz, etc…, aber auch über Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit, etc…. Man benötigt also nicht immer nachrangige Sozialleistungen und damit auch nicht immer ein klassisches Behindertentestament.

Welche Lösungen bieten sich an?

Klassiker des Behinderten- bzw. Bedürftigentestaments sind

  • Die Erbschaftslösung, die am meisten verbreitet ist
  • Die Vermächtnislösung, die langsam im Kommen ist
  • Die Testamentsvollstreckungslösung, die manchmal völlig ausreichen kann
  • Die umgekehrte Vermächtnislösung, die eher selten vorkommt

Schafft man das ohne Begleitung?

Vielfach werden Mustertexte und Textbausteine hierzu im Internet angeboten.Die Fallstricke solcher Mustertexte sind nicht ohne weiteres ersichtlich, werden aber sofort klar, wenn man sich fragt, ob man die nachfolgenden Fragen auf Anhieb zweifelsfrei beantworten kann.

Wissen Sie, was

  • der Unterschied zwischen einem Vorerben und einem Vollerben ist?
  • ein Pflichtteilsanspruch ist? und wie er sich von einem Pflichtteilsrestanspruch und einem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterscheidet?
  • der Unterschied zwischen der Erbschafts- und der Vermächtnislösung beim Behindertentestament ist?
Wissen Sie, dass
  • die Erbquote vom Güterstand der Ehegatten beeinflusst wird?
  • die Erbquote sich ändern kann durch Güterstandswechsel der Ehegatten, Vorversterben von Miterben, etc. ...?
  • Schenkungen zu Lebzeiten sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können, die auch dem Erben und nicht nur dem Enterbten zustehen?
  • das Sozialamt völlig unbeeindruckt von sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln in Testamenten den Pflichtteil auf sich überleiten kann?
Wissen Sie
  • dass das Sozialrecht im rasanten Wandel ist und ein Testament mit Vorerbschaft und Nacherbschaft vielleicht erst in 20, 30 Jahren oder noch später zur Anwendung kommt
In jeder persönlichen Lebens- und Familiensituation schlummern solche und andere Besonderheiten, die über Nutzen oder Schaden von Behinderten-/Bedürftigentestamenten entscheiden.
Antworten kann es daher im Regelfall nicht „von der Stange“ geben. Als Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht mit weiterer Spezialisierung im Erbrecht kann ich Ihnen mit den überschaubaren Kosten einer Erstberatung (Höchstgebühr 250 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer) einen Überblick darüber geben, was Sie benötigen.