Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gudrun Doering-Striening und Imke Schwerdtfeger
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Gemeinsam im Recht - Opferrecht

» Opferentschädigung
Opferrecht

(K)ein Recht für Opfer sexualisierter Gewalt -
Wer infolge eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs aus seine oder eine andere Person auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug eine gesundheitliche Schädigung erleidet, die eine Gesund-
heitsstörung zur Folge hat, hat Anspruch auf Gewährung von Versor-
gung nach den Regeln des Bundesversorgungsgesetzes.
Aus diesem Gesetz und seinen Grenzen ergeben sich vielfältige Fragen und Probleme, die häufig nur mit sach- und fachkundiger Unterstützung zu lösen sind. Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening hat 1987 über Fragen des Opferentschädigungsrechtes promoviert und immer wieder sind es insbesondere die Opfer von Sexualstraftaten, die deshalb Fragen zum OEG an uns herangetragen.

"Nicht hinzunehmen ist, dass das 1976 in Kraft getretene Opferent-
schädigungsgesetz gerade bei den sexuellen Gewalttaten versagt,
die vielleicht der entscheidende Grund waren, dieses Gesetz zu schaffen und bei denen die Hilfen des Gesetzes besonders geboten waren."

So motiviert Walter Schmitt, der ehemaliger Vorsitzender des OEG-Senates beim BSG, in seinem Aufsatz, Der lange Abschied von der sozialrechtlichen Kausalitätslehre, VSSR 2005, S. 363, die sozialrecht-
lich Tätigen in der Justiz. Dazu gehören insbesondere wir Anwälte.

Hier können Sie einen Vortrag zum Thema Opferentschädigungs-
gesetz und Opfer von Sexualstraftaten downloaden.

Bitte schauen Sie auch in unseren Opferreader zu diesem Thema.

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Dr. Gudrun Doering-Striening · Imke Schwerdtfeger · 45130 Essen · Rüttenscheider Str. 94-98
Tel. 0201-8621212 · Fax 0201-8621219 · mail anwaeltinnen@rue94.de · web www.rue94.de
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