Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gudrun Doering-Striening und Imke Schwerdtfeger
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Gemeinsam im Recht - Mediation

Rechtsanwältinnen Fachanwältinnen

Entscheiden Sie sich zu Fairness und zur Orientierung an Ihren Interessen und Bedürfnissen sowie an den Interessen und Bedürfnissen des (Streit-)Partners, öffnen Sie sich einen Weg zur Wert-Schöpfung statt zur Wert-Verteilung.

Entscheiden Sie lieber selbst über Ihr Leben als andere über sich entscheiden zu lassen, dann informieren Sie sich im Falle einer Trennung oder anderen Auseinandersetzung über Mediation. Sagt Ihnen diese Methode zu, melden Sie sich gemeinsam mit Ihrem (Streit-)Partner zum Gespräch an - und zwar möglichst bevor Sie sich für einen (außer-)gerichtlichen Streit entscheiden oder in einen einbezogen werden.

Sie können in einer familienrechtlichen Mediation alle anstehenden Differenzen z.B. zu Kindesumgang, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, Sorgerecht miteinander klären und in Form eines Vertrags beschließen. Dabei vermittelt die Mediatorin das Gespräch und gibt Hilfestellung zum gegenseitigen Verständnis. Sie ist nicht parteilich und behält das Ziel im Auge.

Eine Mediation ist vor, nach und während der Trennung oder Scheidung möglich. Denn die Scheidung schafft oft nur einen rechtlichen Status, keine praktische Regelung. Mediation ist außerdem z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Erbrechtsangelegenheiten möglich.

Diese Vorteile haben Sie von einer Mediation:
  • Ihre Selbstbestimmung
  • die Freiwilligkeit, mit der Sie kommen
  • die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten, die für die Zukunft erarbeitet wird
  • dass der Streit nicht durch gegnerische Anwälte verstärkt wird
  • dass die Mediation meist schneller ist als das gerichtliche Verfahren
  • dass jeder Partner seine eigenen Motive erarbeitet und hinterfragt und anschließend besser verstanden wird
  • dass Emotionen einen angemessenen Stellenwert bekommen
  • dass Misstrauen geäußert werden darf
  • dass konkrete Lösungen sofort in die Tat umgesetzt werden können

Mediation wird pro Stunde abgerechnet. Das bedeutet, dass nicht nach einem hohen Streitwert, sondern nach den geleisteten Stunden abgerechnet und gezahlt wird.

Ziel der Mediation ist ein Rechtsfrieden, den beide Parteien miteinander erarbeitet haben und der ihrem Willen entspricht. Von daher hat der am Ende einer Mediation geschlossene Vertrag oft eine lebenslange Haltbarkeit, kann jedoch bei Bedarf von den Parteien geändert werden.

Die Nachteile einer Mediation können sein:
  • Sie müssen selbst entscheiden. - Das bedeutet harte Arbeit mit dem Streitpartner und mit sich selbst.
  • Die Kosten der Mediation tragen Sie selbst. - Prozesskostenhilfe wird dafür nicht bewilligt.
  • Mediation ist nur möglich, wenn beide Parteien Offenheit gewährleisten. - Hier liegt eine Gefahr des Missbrauchs.
  • Mediation heißt, dass beide Parteien gewinnen - auch die andere.

Mediation ist nicht möglich, wenn
  • ein Partner diese Form der Auseinandersetzung nicht will,
  • einer nicht in der Lage ist für sich selbst zu sprechen,
  • wenn die Bereitschaft zum offenen Gespräch nicht vorhanden ist,
  • wenn illegale Lösungen im Raum stehen.

Mediation ist keine Eheberatung, sondern geht davon aus, dass die Parteien sich über die Trennung einig sind oder sie schon vollzogen haben.

Kinder werden in der Regel nicht mit in den Mediationsprozess einbezogen, da ihnen keine Verantwortung auferlegt werden soll. Eine Ausnahme ist nach vorheriger Klärung möglich, wenn die Einbeziehung dem Kindeswohl entspricht.

Während einer Mediation ist es sinnvoll, dass sich jede Partei bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl informiert, wie eine gerichtliche Entscheidung ausfallen könnte. Denn nur wenn der Vertrag unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile geschlossen wird, ist er realistisch und es steht eine lange Verbindlichkeit und hohe Zufriedenheit in Aussicht.

Sie sind gemeinsam zu einem ersten Informationsgespräch eingeladen. Nach diesem entscheiden Sie, ob Mediation Ihr Weg ist.

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