Wer bekommt das Kindergeld bei getrenntlebenden Eltern?
Leitsatz:
Kindergeld erhält bei getrenntlebenden Ehegatten derjenige, bei dem das Kind lebt.
Für den Fall, daß ein Kind in den Haushalten der beiden getrennt lebenden Eltern im nahezu gleichen
Umfang lebt, ist das Kindergeld dem Elternteil auszuzahlen, den die Eltern untereinander bestimmen.
Auch eine vor Trennung erfolgte Bestimmung ist bis zu ihrem Widerruf wirksam.

BFH, 23.3.2005 - Az: III R 91/03
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