

10500 Fragen und Antworten zum Erbrecht beantworten...
möchten wir auf dieser Seite nicht.
Das haben andere lange vor uns getan...

www.ratgeberrecht.de

und wir würden das Rad nicht wirklich neu erfinden.
Sollten Sie von der Reise in den Dschungel erbrechtlicher Fragen und Antworten auf diese Seite zurückkehren, haben Sie die gesuchte Antwort vielleicht nicht
gefunden und spezielle anwaltliche Beratung ist wirklich erforderlich. Dann wird die erbrechtliche Beratung damit beginnen, die richtigen Fragen zu stellen, um die
richtigen Antworten auf Ihr individuelles und ganz spezielles Problem zu finden.
Um gemeinsam im Recht effektiv miteinander zu arbeiten, ist es nützlich, wenn Sie uns bereits bei Ihrer Anfage oder Anmeldung schon den Sachverhalt schriftlich
zusammenstellen, um den es in der Beratung gehen soll.
Erbrechtliche Schiedsvereinbarungen

Wussten Sie, dass
Schiedsvereinbarungen
bei erbrechtlichen Streitigkeiten zulässig sind?
Entsprechend dem Gesetz über das Schiedsverfahren vom 01.01.1998, müssen Streitigkeiten über Erbangelegenheiten nicht von den staatlichen Gerichten entschieden werden,
sondern können auch einem Schiedsgericht vorgelegt werden.
Schiedsgerichte werden mit darauf spezialisierten Richtern besetzt, die in relativ kurzer Zeit entweder eine Einigung herbeiführen oder einen Schiedsspruch fällen können,
der rechtsverbindlich ist und auch über eine Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Schiedsgerichtsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich und können im
Einverständnis der Parteien an jedem beliebigen Ort stattfinden, auch der Anwaltszwang entfällt. Ein Schiedsgericht hat nur eine Instanz.
Damit die Schiedsordnung der DSE zur Anwendung kommt, wird dem Erblasser empfohlen, eine Schiedsklausel in seine Verfügung von Todes wegen mit aufzunehmen.
Erben können eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht miteinander vereinbaren.
Weiteres unter www.dse-erbrecht.de
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