Heimrecht

Sondenernährung

Rückerstattung bei Sondenernährung - Keine Vertragsgestaltung zu Lasten der Bewohner

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Sondennahrung geht von der Verpflichtung des Heimträgers zur Rückzahlung des Rohverpflegungssatzes bei Bewohnern aus, die ausschließlich von der Krankenversicherung finanzierte Sondennahrung erhalten, wenn der allgemein geltende Pflegesatz für Ernährung vereinnahmt wurde.
Siehe auch Urteile des Bundesgerichtshofes

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2004, Az.: III ZR 68/03
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Urteil des Bundesgerichtshofes vom 04.11.2004, Az.: III ZR 371/03
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer kreativen Ausweichargumentation eines Heimträgers eine Absage erteilt, der argumentiert hatte, dass der Caterer mit einem Pauschalsatz pro Bewohner (und nicht pro gelieferte Mahlzeit) bezahlt werde. Eine Pauschalierung der Abrechnung zwischen Einrichtungsträger und Caterer - so dass OLG - muss die Möglichkeit vorsehen, dass einzelne Bewohner krankheitsbedingt die Verpflegung nicht abnehmen können.

Für die Fälle der Rückzahlung wegen der Sondennahrungsurteile gilt der 1. 1. 2002 als Verjährungsgrenze, so die abschließende
Entscheidung des OLG Karlsruhe

Entscheidung des OLG Karlsruhe mit Urteil vom 13.4.2006, Az.: 1 U 202/05
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