Die Pflege von Eltern und wie sie Kindern entgolten wird

In diesem Beitrag spricht die Essener Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht Probleme in der Elternpflege und was dabei falsch gemacht wird. Häufig erbringen Kinder Leistungen, ohne mit ihren Eltern zu vereinbaren, ob diese Leistungen ent-geltlich oder unentgeltlich sein soll. Der Verzicht auf die Vereinbarung eines Entgelts kann viele Probleme verursachen, Zuwendungen können z.B. als Schenkungen gewertet werden und Ansprüche auf Rückgabe bei Bedürftigkeit der Eltern auslösen. Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening erklärt, wie man solche Fehler wiedergutmachen kann und was man im Erbfall für seine Pflege gegebenenfalls zu erwarten hat (§2057 a BGB).