Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle 2011

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Hierzu drei Tipps:
  • Die Tabelle geht jetzt nur noch von 2 Unterhaltsbedürftigen aus. Wer für mehr Menschen zahlt, die Unterhalt beanspruchen können, kann für die Berechnung des Kindesunterhalts um eine Tabellenstufe herabstufen
  • Die Selbstbehalte wurden erhöht. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt jetzt 950 Euro, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kinder auf 1150 Euro, gegenüber Ehegatten auf 1050 Euro und im Elternunterhalt beträgt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen jetzt 1.500 Euro und für seinen Ehegatten 1.200 Euro
  • In den Selbstbehalten sind Warmmieten einkalkuliert. Der Selbstbehalt kann sich erhöhen, wenn die tatsächliche Miete höher liegt; im Unterhaltsrecht der Ehegatten kann trennungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen sein.
Düsseldorfer Tabelle 2011
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Düsseldorfer Tabelle 2010

Düsseldorfer Tabelle 2010
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